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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Marianne24.11.2010 | 19:25
2127 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin seit August 2009 in ATZ - halbes Brutto - halbe Arbeitszeit. In meinem Vertrag steht etwas von Abfindung. Bin im öffentlichen Dienst - Vertrauensschutz, langjährig versichert. Wie hoch wird die Abfindung versteuert und lohnt sich das dann überhaupt noch oder ist auch eine monatliche Auszahlung möglich damit ich nicht soviel Steuern zahlen muss.Jahrgang 6/1954. Bin seit 16 Jahren in der Firma.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wir in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskunft zu Steuerfragen geben können. Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt. Bei arbeitsrechtlichen Fragen kann vielleicht auch der Personalrat in Ihrer Behörde weiter helfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Falsches Forumam 25.11.2010 | 07:13
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Fragen zur Besteuerung von Geldleistungen sind logischerweise keine Angelegenheit der Rentenversicherung. Für Steuern ist das sogenannte FINANZAMT zuständig. Alternativ könnte man sich auch an einen sogenannten STEUERBERATER wenden. In beiden Fällen wird man umgehend die richtige Antwort erhalten.
W*lfgangam 25.11.2010 | 21:23
Hallo Marianne, die Steuerpflicht/-freiheit für diese Abfindung im Rahmen ATZ im ÖD wurde geändert ...da spielen auch noch räumlich/tarifvertraglich unterschiedliche Regelungen rein, so dass hier eine einheitliche Aussage möglich ist. googlen Sie mal 'ATZ Abfindung Steuerpflicht' und Sie finden ganz unterschiedliche Aussagen. Der einfachste Weg: Ihr Personalbüro vor Ort 'wie siehts mit der Steuer bei Abfindung später dann mal aus' ...wenn die 'Zicken'/ahnunglos tun, hilft wirklich nur - siehe oben: Finanzamt, Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachanwalt für Steuerrecht. Gruß w.
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