Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit danach Abschlagsfrei in Rente

von Johannes07.11.2014 | 18:47
2197 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Altersteilzeit endet mit 63 Ich bin Jahrgang 1954 müsste also bis 63 / 4 Monate arbeiten um Abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Mein Altersteilzeitvertrag endet mit 63 Jahren endet. Mir fehlen 4 Monate. Wie kann ich diese 4 Monate überbrücken? Wann sollte ich den Rentenantrag stellen? Kann ich für 4 Monate in die Arbeitslosigkeit? Kann man 4 Monate bei eigener Zahlung der sozialen Beiträge ( Krankenkasse) z. B. einfach zu Hause bleiben? Mehr wie 45 Arbeitsjahre sind erfüllt. Was ist die beste Lösung. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Verlängerung der Altersteilzeit um 4 Monate möglich ist. Eine weitere Möglichkeit wäre die Meldung bei der Agentur für Arbeit( ggf. mit Sperrzeit) oder vom Ersparten leben( ggf. freiwillige Krankenversicherung).Hinsichtlich der Höhe der Altersrente mit dem 63Lebensjahr und den damit verbundenen Abschlägen und mit dem 63.Lebensjahr und 4 Monaten ohne Abschläge sollten Sie sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen, damit Sie die finanziellen Auswirkungen abschätzen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 07.11.2014 | 18:59
Stöbern Sie etwas in alten Beiträgen. Die gleiche Fragestellung gab es hier im Forum in diesem Jahr gefühlt 100 000 mal
Heinz L.am 07.11.2014 | 19:27
Johannes, bei mir ist es ähnlich. ATZ mit 63 J. zu Ende, bin 53 geb. mir fehlen 2 Monate. Ich kann die 2 Monate auf das Geld verzichten, mit mehr als 45 Arbeitsj. würde ich mich ewig über diesen Abschlag ärgern. Die Krankenkasse meiner Frau muß mich 2 Monate mitversichern. Die Experten wie Wolfgang, KSC, usw. sind bei diesem Thema genervt. Dabei ist es ganz normal das jeder mit dem neuen Gesetz das beste für sich rausholen will. Ca. 80 Euro Abschlag im Monat, Hochrechnung auf 10 J., ergibt eine Menge Heizöl. Schönes Wochenende
W*lfgangam 07.11.2014 | 20:12
Hallo Johannes, fangen Sie bitte hier an zu lesen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
doris kosikam 29.03.2016 | 14:37
doris kosikam 29.03.2016 | 14:37
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026