Tatsächlich hat ihre Fragestellung nix mit Rentenangelegenheiten zu tun, so dass hier tatsächlich nur der Verweis an den Arbeitgeber, P-Rat, o.ä. als weitere Anlaufstellen gegeben werden kann.
Inhaltlich scheint hier eine rein arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung der Knackpunkt zu sein, den sie bitte mit entsprechenden Fachleuten des Arbeitsrechts erörtern.