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Experten-Antwort

Altersteilzeit endet vor gesetzlicher Rente

von Hauke03.03.2020 | 12:07
169 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin gerade 56 geworden. Mein Arbeitgeber bietet begrenzt Altersteilzeit an. Ich möchte diese in Anspruch nehmen, lande aber ein paar Jahre vor meinen regulärem Rentenanspruch (Regelrente mit 67 Jahren / vorzeitig mit Abschlägen mit 63 Jahren). Das ist ok für mich, weil ich soweit finanziell unabhängig bin. Frage: Ist die ATZ dann gesetzeskonform? Kann ich diese also trotzdem in Anspruch nehmen? Danke für Ihre Info.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2020 | 12:31

Guten Morgen,

die Lösung steht im Gesetz. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG muss die Vereinbarung sich zumindest auf die Zeit erstrecken, bis die eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Ein vorzeitig vereinbartes Ende würde damit ein Altersteilzeit im Sinne des AltZG ausschließen. Ob die Rente dann tatsächlich auch in Anspruch genommen wird, ist unerheblich.

Die Höhe eines nachfolgenden Arbeitslosengelds wird dann aber durch die Nichtinanspruchnahme beeinflusst (siehe § 10 Abs. 1 AltTZG).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Haukeam 03.03.2020 | 12:41
Vielen Dank !
W°lfgangam 03.03.2020 | 20:32
Ergänzend: achten Sie/@Hauke darauf, dass die ATZ tatsächlich bis zum frühestmöglichen Rentenanspruch (grundsätzlich 63, ohne GdB) vereinbart wird. Es sind nachgehend/nach Ende ATZ, schon nicht existierende Rentenansprüche festgestellt worden, weil die erforderliche Mindestversicherungszeit von 35 Jahren nicht vorgelegen hat ...und wer dann die 'Schuld' am 'falschen' ATZ-Vertrag/Beschäftigungsende ohne unmittelbaren Rentenanspruch hat, müssen ggf. Arbeitsgerichte klären. Gruß w.
suchenwiam 03.03.2020 | 20:44
In meiner ex-Firma wurde für ATZ-Antrag eine frische Rentenauskunft verlangt, und darin die 35J erwartbare Versicherungszeit überprüft, bevor er weiter bearbeitet wurde.
W°lfgangam 03.03.2020 | 21:04
suchenwi schrieb

In meiner ex-Firma wurde für ATZ-Antrag eine frische Rentenauskunft verlangt, und darin die 35J erwartbare Versicherungszeit überprüft, bevor er weiter bearbeitet wurde.

...es gibt dazu Abläufe in den ATZ-Weg, die glauben Sie nicht/die crashen hintendran - sind örtlich gesehen zwar nur 1-Hand-verlesene Fälle seit ATZ-Beginn/1996, kommt aber leider auch neuzeitlich noch vor ... da schüttelt man als Berater nur den Kopf. In 'meiner' Firma bewerte ich die ATZ/Rentenbeginn in direkter Absprache mit der PA/den MA, da gab es noch keinen ATZ-Vertrag, der 'falsch' gewesen wäre :-) Gruß w.
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