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altersteilzeit

von duokundk09.11.2009 | 19:46
985 Ansichten
2 Antworten
ist es möglich ln bis 31.12.09 in altersteilzeit zu gehen,wenn man im märz 1952 geboren ist,seit 1966 beiträge in die rv zahlt. erhält der arbeitgeber die aufstockung von der agentur für arbeit? wie muss ich weiter vorgehen?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.11.2009 | 10:56

Hallo duokundk ,

der Personenkreis der Versicherten, die ab 1.1.1952 geboren sind, kann grundsätzlich auch noch Alterszeitverträge bis Dezember des laufenden Jahres abschließen. Auch die Förderung an den Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit erfolgt weiterhin wenn der Altersteilzeitvertrag bis zum 31.12.2009 abgeschlossen wird. Nur für Verträge die ab 1.1.2010 und später abgeschlossen werden entfällt die Förderung.

Da die Förderung weiterhin an Bedingungen geknüpft ist , (Arbeitsplatz nachbesetzen) wird diese häufig von den Arbeitsgebern nicht in Anspruch genommen. Der Arbeitnehmer hat jedoch dadurch keine Nachteile, da Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt sowie zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin erfolgen. Es wird daher empfohlen umgehend ein Gespräch mit Ihrem Personalsachbearbeiter zu führen, unter welchen Bedingungen Ihre Firma tatsächlich bereit ist Ihnen Altersteilzeitarbeit anzubieten

Moderatoren-Antwortam 12.11.2009 | 09:11

Lieber "NoFun", es wurde von "duokundk" eine Frage gestellt und von der Expertin beantwortet. Sollten noch weiter Fragen bestehen, kann der Fragesteller diese gerne noch ins Forum stellen. Ihre Kritik, dass das ATZ-Gesetz auch im nächsten Jahr weiterhin seine Gültigkeit hat und die Expertin darauf hätte hinweisen sollen, kann nicht nachvollzogen werden, in der Antwort der Expertin ist die Aussage mitenthalten, dass ATZ auch noch ab dem 01.01.2010 möglich ist, dann aber eben nicht mehr mit der Förderung, wie bis zum 31.12.2009.

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