Hallo Netti,
bei der Altersteilzeit halbieren Sie Ihre bisherige Arbeitszeit. Für die Verteilung der Arbeitszeit gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können entweder auf einer halben Stelle (= echte Teilzeit) oder nach dem sogenannten Blockmodell arbeiten. Dies würde bei einer Altersteilzeit von 3 Jahren bedeuten, dass Sie zunächst eineinhalb Jahre voll und dann die restlichen eineinhalb Jahre gar nicht mehr arbeiten.
Da Sie wegen der Halbierung der Arbeitszeit entsprechend weniger verdienen, muss der Arbeitgeber das reduzierte Netto-Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken. Einige Tarifverträge regeln, dass in der kompletten Altersteilzeit mindestens 80 bis 85 Prozent des früheren Vollzeit-Nettoarbeitsentgelts gezahlt werden. Was für Sie gilt, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Außerdem muss der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden dabei grundsätzlich auf 90 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge des Vollzeit-Entgelts aufgestockt.
Der Zeitraum der Altersteilzeit wird als vollwertige Pflichtbeitragszeit berücksichtigt. Die sich hieraus ergebende Rentenerhöhung ist wegen der Aufstockungsbeiträge nur geringfügig niedriger als wenn Sie die 3 Jahre in Vollzeit arbeiten.
Bei Teilzeitarbeit neben einer Altersrente entfällt hingegen eine Aufstockung des Entgelts und der Rentenversicherungsbeiträge. Allerdings beziehen Sie gleichzeitig ungekürzte Rente und Entgelt.
Was für Sie günstiger ist, kann pauschal nicht gesagt werden sondern müsste konkret ausgerechnet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung