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Experten-Antwort

Altersteilzeit für besonders langjährig Versicherte oder Flexirente?

von Netti03.01.2023 | 00:24
642 Ansichten
5 Antworten

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Ich werde in diesem Jahr 63 Jahre alt und erreiche im September 2024 den Status einer besonders langjährigen Versicherten, wobei der reguläre Rentenbeginn bei 66 Jahren, 4 Monaten, also im September 2026 liegt. Ich frage mich jetzt gerade , was für mich sinnvoll ist / wirtschaftlicher ist: # Rentenbeginn im September 2024 mit Weiterbeschäftigung in Teilzeit bis zum regulären Rentenbeginn. # Antrag auf Altersteilzeit ab September 2023 für 3 Jahre bis zum regulären Rentenbeginn. In beiden Fällen müsste ja der Arbeitgeber zustimmen- sowohl bei der Altersteilzeit mit Aufstockung als auch bei der Weiterbeschäftigung in Teilzeit bis zum Beginn der regulären Alterstente. Eine vorzeitiger Rente mit 63 Jahren kommt für mich aufgrund der Abzüge nicht infrage. Mir ist außerdem nicht deutlich, ob im Rahmen der Altersteilzeit mit dem „abschlagsfreien Renteneintrittsalter“ der reguläre Renteneintritt (Jahrgang 1960: 66 Jahre 4 Monate) oder auch der vorzeitige für besonders langjährige Versicherte ( bei mir 64 Jahre und 9 Monate) gemeint ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Netti,

bei der Altersteilzeit halbieren Sie Ihre bisherige Arbeitszeit. Für die Verteilung der Arbeitszeit gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können entweder auf einer halben Stelle (= echte Teilzeit) oder nach dem sogenannten Blockmodell arbeiten. Dies würde bei einer Altersteilzeit von 3 Jahren bedeuten, dass Sie zunächst eineinhalb Jahre voll und dann die restlichen eineinhalb Jahre gar nicht mehr arbeiten.

Da Sie wegen der Halbierung der Arbeitszeit entsprechend weniger verdienen, muss der Arbeitgeber das reduzierte Netto-Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken. Einige Tarifverträge regeln, dass in der kompletten Altersteilzeit mindestens 80 bis 85 Prozent des früheren Vollzeit-Nettoarbeitsentgelts gezahlt werden. Was für Sie gilt, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Außerdem muss der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden dabei grundsätzlich auf 90 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge des Vollzeit-Entgelts aufgestockt.

Der Zeitraum der Altersteilzeit wird als vollwertige Pflichtbeitragszeit berücksichtigt. Die sich hieraus ergebende Rentenerhöhung ist wegen der Aufstockungsbeiträge nur geringfügig niedriger als wenn Sie die 3 Jahre in Vollzeit arbeiten.

Bei Teilzeitarbeit neben einer Altersrente entfällt hingegen eine Aufstockung des Entgelts und der Rentenversicherungsbeiträge. Allerdings beziehen Sie gleichzeitig ungekürzte Rente und Entgelt.

Was für Sie günstiger ist, kann pauschal nicht gesagt werden sondern müsste konkret ausgerechnet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

ThomasRam 04.01.2023 | 14:42
Hallo, das mit den 90% zumindest liest sich z.B. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales etwas anders. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arb… Dort gibt es auch einen link für eine Onlineberechnung. Auch bei der DRV liest sich das etwas anders: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
Nettiam 05.01.2023 | 20:29
Vielen Dank für ihre Antworten. Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass etliche hier im Forum zu einer 99%igen Teilrente anstelle einer vollrente raten, um im Rahmen der weiteren Beschäftigung nicht den Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verlieren. Welche Auswirkungen hat ein teilrentenbeginn in 2024 und eine vollrentenbeginn in 2026 auf den zu versteuernden Anteil der Rente in den Folgejahren. D.h. Zählt der Rentenbeginn der teilrente oder der vollrente? Vielen Dank für Ihre Antwort
Steuerexperteam 05.01.2023 | 20:33
Es zählt der Beginn der 99 % Rente.
W°lfgangam 05.01.2023 | 21:32
Hallo Netti, viele Fragen - und eigentlich _alle_ simple zu beantworten = tägliches Beratungsgeschäft zu den _immer wieder selben wiederkehrenden_ Fragen zu Ihren Kombinationen diverser Beschäftigungsmodelle, mit ATZ/ohne und Weiterbeschäftigung /bei Rentenbeginn xx.yy.zzzz ist/folgt was /was ist dann jeweils im Detail zu beachten? Befragen Sie bitte Ihre örtliche Beratungsstelle ...DIE an ihre *Beratungsehre/mal an den *Sack zu packen = Antworten auf hier nur niederschwelligem Rechtswissen einzufordern! ;-)) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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