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Altersteilzeit für Jahrgang 1953

von Anna29.03.2009 | 11:29
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Bin Jahrgang 1953 geboren am 05.06.1953 und möchte ab Dezember 2009 mit ATZ beginnen; da gesetzliche Förderung der ATZ Ende 2015 endet und mein frühester Rentenbeginn 01.07.2016 ist, habe ich hier eine Anschlusslücke von 6 Monaten. Lt. Tarifvertrag kann ich 6 Jahre gefördert und weitere 4 Jahre ohne Förderung ATZ beantragen. Der Tarifvertrag für ATZ endet jedoch mit Ende der gesetzlichen Förderung, also 31.12.2015. Welche Möglichkeiten habe ich für den Zeitraum Januar bis Juni 2016? Muß ich mit der ATZ vor dem 01.01.2010 beginnen oder geht das auch noch später und muß dann der Antrag gegebenenfalls noch in 2009 gestellt werden? Für Ihre Anwort vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anna,

Alterteilzeit, die nach dem Altersteilzeitgesetz gefördert werden soll, muss vor dem 01.01.2010 beginnen und muss auch mindestens bis zu dem Termin abgeschlossen werden, zu dem der Arbeitnehmer den frühstmöglichen Rentenanspruch hat. Ein späterer Beginn als 2009 ist zwar möglich, wird aber nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

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