Die Lage und die Dauer der Altersteilzeit hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der frühestmögliche Beginn der Rente liegt. Angehörige des Jahrgangs Mai 1954 können mit 63 (Abschlag 9,6 %) die Altersrente ab Juni 2017 beanspruchen. Da sich die Altersteilzeit unmittelbar bis zum Beginn der Rente erstrecken muss und die Altersteilzeit auch noch vor dem 01.01.2010 zu beginnen hat, käme man mit den 6 Jahren nicht hin. Die Altersteilzeit könnte z.B. am 01.12.2009 beginnen und sich bis zum 31.05.2017 erstrecken, so dass unmittelbar danach, am 01.06.2017, die Altersrente beginnen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Arbeitgeber auf die verlängerte Altersteilzeit einlässt.