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Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte der Landesverwaltung

von Hans17.08.2007 | 11:43
1346 Ansichten
2 Antworten
Seit dem 1.8.2007 ist wieder Altersteilzeit für Beschäftigte der Landesverwaltung im Alter von 55 bis 59 Jahren im Rahmen des Tarifvertrages (TV ATZ) möglich. Die Dauer der Altersteilzeit darf 10 Jahre nicht übersteigen. Ich bin 1953 geboren und möchte im März 2008 damit beginnen. (Im Februar 2008 werde ich 55). Da ich aber keine 45 Jahre eingezahlte Rentenbeiträge erreiche und somit bis 65 + 7 Monate arbeiten müsste stellt sich nun die Frage ob ich mit 55 Jahren die Altersteilzeit beginnen kann/darf oder erst mit 55 +7 Monate. Muss ich mit Abschlägen von 7 mal 0,3 Prozent meiner Rente rechnen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.08.2007 | 17:38

Das Altersteilzeitgesetz regelt "lediglich" die Modalitäten zur Erlangung der Förderleistungen für den Arbeitgeber - wovon durch Aufstockung des Regelarbeitsentgelts zur gRV etc. auch der Arbeitnehmer profitiert.

Wie hoch letztlich das Regelarbeitsentgelt bemessen wird, bzw. für welchen Zeitraum sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ATZ einigen, ist tarifvertraglich oder individ. zu regeln. Den Ausführungen von user Schade ist im übrigen zuzustimmen.

MfG

1 Antworten

Schadeam 17.08.2007 | 13:14
Sie beurteilen die Situation richtig. Wenn die Rente mit 65 beginnt, haben Sie 2,1% Abschlag, beginnt die Rente 7 Monate später ist sie abschlagsfrei. Und bei 10 jahren AT beginnt diese eben entsprechend früher oder später. Die Entscheidung, was Ihnen lieber ist, treffen Sie mit der Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Da kann Ihnen niemand helfen. Es herrscht Vertragsfreiheit.
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