Hallo ATZ Anwärter,
im Rahmen der Altersteilzeitarbeit muss die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert werden.
Beim Blockmodell darf die Arbeitszeit im Durchschnitt die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
Soweit die Altersteilzeitarbeit - wie von Ihnen beabsichtigt - Phasen der kontinuierlichen und diskontinuierlichen Verteilung der Arbeitszeit umfasst, gilt dies für den Gsamtzeitraum der Altersteilzeitarbeit. Auf die Verteilung der Arbeitzeit in einzelnen Phasen der Altersteilzeitarbeit kommt es dabei nicht an.
In den meisten Fällen nehmen die Arbeitnehmer das klassische Blockmodell (= zunächst volle Arbeitszeit in der ersten Hälfte und dann keine Arbeit mehr in der zweiten Hälfte) in Anspruch. Manchmal wird auch die Arbeitszeit für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeitarbeit halbiert. Das von Ihnen beabsichtigte Modell dürfte extrem selten sein. Ich persönlich bin zu so einer Fallgestaltung noch nicht gefragt worden.
Ob Sie das von Ihnen geplante Modell so realisieren können, hängt wohl von tarifvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen sowie der Zustimmung Ihres Arbeitsgebers ab.