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Experten-Antwort

Altersteilzeit im Teilzeitmodell

von ATZ Anwärter13.02.2019 | 18:40
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Hallo, auch wenn die meisten Ihre ATZ im Blockmodell nehmen, halte ich es für eine bessere Idee die Arbeitszeit bis zu Ausscheiden stufenweise zu reduzieren. Grundsätzlich ist ja auch ein Teilzeitmodell (Gleichverteilungsmodell) möglich od. sogar eine Kombination von Modellen (z.B. bei 8 Jahre ATZ die letzten 2 Jahre 100% frei und 6 Jahre mit reduzierter Arbeitszeit). Frage: Im Teilzeitmodell bringt es mir wenig wenn ich dann z.B. eine 4 Tage Woche hätte. Sinnvoller wäre eine flexiblere Regelung bei der man z.B. über Zeitkonnten x Tage im Jahr flexibel frei nehmen kann (für längere Urlaube etc., natürlich in Abstimmung mit der Abteilung). Ich hatte das in der Firma schon mal angesprochen, aber es ist noch in der Prüfung. Hat jemand Erfahrungen mit so einem flexiblen Modell? Gibt es Unternehmen wo so ein Modell angeboten wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ATZ Anwärter,

im Rahmen der Altersteilzeitarbeit muss die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert werden.

Beim Blockmodell darf die Arbeitszeit im Durchschnitt die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten.

Soweit die Altersteilzeitarbeit - wie von Ihnen beabsichtigt - Phasen der kontinuierlichen und diskontinuierlichen Verteilung der Arbeitszeit umfasst, gilt dies für den Gsamtzeitraum der Altersteilzeitarbeit. Auf die Verteilung der Arbeitzeit in einzelnen Phasen der Altersteilzeitarbeit kommt es dabei nicht an.

In den meisten Fällen nehmen die Arbeitnehmer das klassische Blockmodell (= zunächst volle Arbeitszeit in der ersten Hälfte und dann keine Arbeit mehr in der zweiten Hälfte) in Anspruch. Manchmal wird auch die Arbeitszeit für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeitarbeit halbiert. Das von Ihnen beabsichtigte Modell dürfte extrem selten sein. Ich persönlich bin zu so einer Fallgestaltung noch nicht gefragt worden.

Ob Sie das von Ihnen geplante Modell so realisieren können, hängt wohl von tarifvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen sowie der Zustimmung Ihres Arbeitsgebers ab.

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2 Antworten

Blockam 13.02.2019 | 19:01
Ohja, ganz bestimmt gibt es Unternehmen. Ich habe mich für das ATZ entschieden, da das TZM für mich zu flexibel war. Das hat mich überfordert.
W*lfgangam 13.02.2019 | 20:28
Hallo ATZ Anwärter, > Gibt es Unternehmen wo so ein Modell angeboten wird? TV FlexAZ (öff. Dienst), § 6 Abs. 3 https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege… Ein Rechtsanspruch auf eine individuell abweichende Arbeitszeit - neben dem vorgegeben Block-Modell oder halber Arbeitszeit - besteht nicht ...Ihr Wunschmodell soll mit dem AG "erörtert" werden. > Hat jemand Erfahrungen mit so einem flexiblen Modell? Nein. Ist mir seit Beginn der 2010 erfolgten 'Nachjustierung' individuellerer Arbeitszeitgestaltungen noch nicht untergekommen. In 99,9 % wird vom Beschäftigten schlicht das Blockmodell gewählt ...aus naheliegenden Gründen. Gruß w.
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