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Altersteilzeit Laufzeit

von Gerri17.12.2008 | 16:31
1212 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich werde am 12.11.2009 61 Jahre alt und möchte dann eine 4-jährige Altersteilzeit (2 Jahre arbeiten, 2 Jahre Blockfreizeit) beginnen. Unter Berücksichtigung der verlängerten Arbeitszeit (65 J. + 2 Monate): Wann muss ich die Altersteilzeit beginnen lassen, November oder Dezember 2009? Was muss ich noch beachten?

5 Antworten

Keitam 17.12.2008 | 16:34
Wenn Sie im November 1948 geboren sind, können Sie noch eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mit 65 ohne Abschläge beantragen bzw. beziehen. Die "plus 2 Monate" aufgrund der neuen Regelaltersgrenze haben dann für Sie keine Bedeutung.
Rosannaam 17.12.2008 | 17:00
...und da diese Altersrente mit Folgemonat nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt ( = 01.12.2013 ), kann die 4-jährige Altersteilzeitarbeit ab 01.12.2009 beginnen. Wobei natürlich für diese Altersrente schon eine 24-monatige Altersteilzeitarbeit Voraussetzung bzw. ausreichend ist. MfG Rosanna.
F.R.am 18.12.2008 | 09:58
Mit 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten können Sie auch ohne ATZ mit 65 in Rente gehen (ohne die 2 Monate/Altersrente für langjährig Versicherte).
Gerriam 18.12.2008 | 12:26
Herzlichen Dank! Das wollte ich wissen! Gerri
gerriam 18.12.2008 | 12:30
Vielen Dank! Ich freue mich, dass ich in 3 Jahren problemlos aufhören kann zu arbeiten (Block-Freistellung - Altersteilzeit) gerri
Deutsche Rentenversicherung
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