Hallo Martin,
wie bereits angesprochen sind ATZ-Vereinbarungen arbeitsrechtliche Verträge, welche mit dem Arbeitgeber zu besprechen und ggf zu vereinbaren sind.
Grundsätzlich ist ATZ eine Möglichkeit, die vereinbart werden KANN, aber nicht MUSS. Es kommt also idR drauf an, dass der Arbeitgeber mitspielt.
In einigen Branchen/Bereichen gibt es weitergehende Vereinbarungen (zB Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, o.ä.) wonach Beschäftigte ggf. ein Recht auf ATZ herleiten können.
Wie diese arbeitsrechtlichen Regelungen bei ihrem Arbeitgeber konkret aussehen, klären Sie bitte dort (ggf. kann auch der Betriebs-/Personalrat oder -falls vorhanden- ein gewerkschaftlicher Vertreter dazu informieren)
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.