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Experten-Antwort

Altersteilzeit planen

von Oldstudy05.12.2021 | 15:42
99 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich plane derzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen der hohen Belastung in meinem Beruf (nicht Pflege :-)). Schade, gerade weil ich in dem Beruf erst 08/2016 nach Umschulung begonnen haben. Ich werde aber im April 22 = 60 Jahre alt. Ich habe mich soweit in das ATZG eingelesen und bin zwischen 2 Varianten am Überlegen. Mein AG bietet es grundsätzlich an. Ich muss nur noch fragen wie viel Jahre lang. Meine Daten: Frühester Renteneintritt: 01.05.2025 mit Abzug 13,2% Reguläre Rente ab 01.01.2029. Aktuell AZ 87% mit 35 WAZ bei 2850 Euro brutto und 1890 Euro netto. Variante 1: Reduizierung auf 75 % WAZ auf 2500 Euro brutto mit 1650 Euro netto. ATZ ggf. erst später ab 2023 oder 2024...hier dann aber beiATZ dann nur noch 15 Wochenstunden ATZ mit 1230 Euro netto. Variante 2: Direkt schon ab 2022 auf Basis AZ 87% in ATZ gehen. Wären dann 17,5 Stunden in der Woche bei laut Rechner 1386 Euro netto. geht das überhaupt so früh vor der Rente? Mein Ziel ist es mit so wenig wie möglich Abzug in Rente zu gehen, trotz sehr anstrengendem Beruf. Herzliche Grüße Oldstudy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2021 | 10:22

Hallo Oldstudy,

ich beziehe mich mal auf Ihre konkrete Fragestellung, ob das (die Altersteilzeit) so früh vor der Rente schon geht.

Theoretisch ist eine Altersteilzeit schon viele Jahre vor einem möglichen Renteneintritt denkbar.

Renteneintritt nach Ihrer Aussage frühestens 05/2025 (mit Aschlag) bzw 01/2029 (regulär, ohne Abschlag).

Über welchen Zeitraum bzw welche Dauer ihr Arbeitgeber Ihnen eine Altersteilzeit anbietet/ermöglicht, müssen Sie bitte individuell konkret mit dem Arbeitgeber klären.

Hier bewegen wir uns in arbeitsrechtlichem Fahrwasser, wo ggf. Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen sind. Daher kann die Rentenversicherung hier keine belastbaren Informationen anbieten.

Zur überschlagsweisen Kalkulation eines mehr/weniger Rentenaufbaus bei verschiedenen möglichen zukünftigen Verdiensten durch verschiedene denkbare ATZ-Varianten kann der Tipp von W°lfgang (rd. 41.500 € = 1 EP = 34,91 € Monatsrente) genutzt werden.

3 Antworten

W°lfgangam 05.12.2021 | 23:01
Hallo Oldstudy, gefühlt liegt die Differenz zu Ihren Ungunsten bei weniger als 50 €. Gruß w. PS: Solche Simple-Berechnungen aus 'fehlenden/reduzierten Entgeltpunkten' bis Rentenbeginn kann man doch mit jedem beliebigen Rentenrechner anstellen - schaut man sich die letzte Rentenauskunft an, kann das schon *Lottchen von der Volkshochschule ableiten ;-)) Tipp: damit es einfacher wird: Brutto-SV-Verdienst von rd. 41.500 € = 1 EP = 34,91 € Monatsrente, und Sie das im Verhältnis bis zum Rentenbeginn selbst ableiten können – was geht noch rauf oder runter ;-)
xyzam 06.12.2021 | 12:58
Tippfehler 1 EP= 34,19 nicht 34,91 ! Sie können auch in einer Beratungsstelle anrufen und sich das ganze ausrechnen/erläutern lassen
W°lfgangam 06.12.2021 | 18:51
xyz schrieb

Tippfehler

1 EP= 34,19 nicht 34,91 !

Sie können auch in einer Beratungsstelle anrufen und sich das ganze ausrechnen/erläutern lassen

Stimmt, Danke :-) ...steht zum nächsten 01.07. vermtl. eh bei rd. 35,70 € (West) hmm ...da wäre ich nicht so optimistisch *gg - 'Versuch macht kluch' ;-) Gruß w.
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