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Altersteilzeit + Schwerbehinderung

von Klausi05.12.2008 | 12:29
1468 Ansichten
4 Antworten
Während der Ruhephase der Altersteilzeit wurde ich schwerbehindert (80%). Ich möchte, wie geplant, mit 63 Jahren in die Altersteilzeit gehen. Muß ich die 7,2 % Rentenabschlag hinnehmen oder entfällt jener wegen der neuerdings vorhandenen Schwerbehinderung ?

4 Antworten

Rosannaam 05.12.2008 | 13:00
Hallo Klausi, ich vermute, dass Sie mit 63 nicht in die Altersteilzeit gehen, sondern mit 63 die Altersrente wegen ATZ-Arbeit beanspruchen wollten. Denn bei dieser AR hätte Sie einen Abschlag von 7,2 %. Wenn Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen, wäre die AR für schwerbehinderte Menschen natürlich günstiger für Sie, da diese mit Vollendung des 63. Lebensjahres ABSCHLAGSFREI ist! Sie müssen nur zu Beginn dieser Altersrente weiterhin schwerbehindert sein. MfG Rosanna.
Rosannaam 05.12.2008 | 13:55
... da es die Altersrente wegen ATZ aber für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1952 nicht mehr gibt, vermute ich, dass @Klausi VOR 1952 geboren ist.
Susiam 07.12.2008 | 19:58
Hallo,so ganz stimmt das nicht in unserem Unternehmen wurde noch bis Jahrgang 1954 Altersteilzeit abgeschlossen nur dass musste bis 2006 getan werden.
Rosannaam 08.12.2008 | 11:28
Hallo Susi, was stimmt nicht an meiner Aussage? Klar konnten die Altersteilzeitvereinbarungen für die Jahrgänge bis 1954 noch bis 2006 geschlossen werden, sie können es auch jetzt noch. Dies war/ist aber maßgebend für die VERTRAUE NENSSCHUTZREGELUNG für die Regelaltersrente und die Altersrente für langjährig Versicherte ("VOR DEM 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart..."). Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von @Klausi und der Expertin, dass es die ALTERSRENTE WEGEN ALTERSTEILZEITARBEIT für die ab 1952 geborenen Versicherten nicht mehr gibt. MfG Rosanna.
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