Sofern Sie in der Ansparphase der Altersteilzeitarbeit (Blockmodell) Ihre Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erbringen können, ist es ratsam einen Anrtag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Beim Vorliegen von dauerhafter Erwerbsminderung liegt ein sogenannter "Störfall" vor, der zur Rückabwicklung des angesparten Wertguthabens führt. Eine individuelle Beratung ist jedoch empfehlenswert und wird in den Beratungsstellen gerne durchgeführt.