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Altersteilzeit und Behinderung

von Marco17.04.2007 | 22:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (48 geb.) bin in Altersteilzeit und habe einen anerkannten Grad der Behinderung von 50 %. Was, wenn sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert, so dass ich gar nicht arbeiten kann? Wie verfährt man dann bei der Altersteilzeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie in der Ansparphase der Altersteilzeitarbeit (Blockmodell) Ihre Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erbringen können, ist es ratsam einen Anrtag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Beim Vorliegen von dauerhafter Erwerbsminderung liegt ein sogenannter "Störfall" vor, der zur Rückabwicklung des angesparten Wertguthabens führt. Eine individuelle Beratung ist jedoch empfehlenswert und wird in den Beratungsstellen gerne durchgeführt.

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