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Altersteilzeit und Betriebsübergang

von Peter Schmitt16.05.2007 | 07:33
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Ich bin Angestellter bei T-Systems und habe Ende letzten Jahres einen ATZ-Vertrag mit Vertrauensschutz abgeschlossen (Jahrgang 1954, Beginn Teilzeitphase März 2009). Jetzt steht ein Betriebsübergang an, die Telekom beabsichtigt, meinen Betriebsteil (etwa 30000 Mitarbeiter) zu verkaufen. Bezüglich meines ATZ-Vertrages: existiert jetzt ein Bestandsschutz? Oder nach Antritt der Teilzeitphase im März 2009? Wäre es besser, den Arbeitsplatz innerhalb des Konzerns zu wechseln um damit den Vertrag zu sichern? Beste Grüße, Peter Schmitt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Übernahme eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses durch einen anderen Arbeitgeber ist sozialversicherungsrechtlich zulässig. Grundsätzlich ist diese Entscheidung, ob eine Übernahme erfolgt aber Sache der jeweiligen Arbeitgeber und muss mit diesen abgeklärt werden.

Die beim neuen Arbeitgeber ggf. aufgenommene bzw. "fortgeführte" Altersteilzeitarbeit erfüllt die Voraussetzungen für eine Altersteilzeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Damit ist neben der beitragsrechtlichen Behandlung der Wertguthaben, des Aufstockungsbetrages sowie der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge auch der Rentenzugang für eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit unter Berücksichtigung der beim bisherigen Arbeitgeber zurückgelegten Altersteilzeitarbeit möglich.

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