Hallo C.S.,
sofern sich der angenommene Sachverhalt bestätigen sollte, wird der Altersteilzeitvertrag bei einer festgestellten Erwerbsminderung aufgehoben. Sie würden sich dann ohnehin spätestens im Rahmen der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente erneut beraten, und die dann gültigen Werte zur Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente und der späteren Altersrente berechnen lassen.
Wir empfehlen eine erneute Rentenberatung über die neuen Konditionen, sobald sich bei Ihnen eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit abzeichnet.