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Experten-Antwort

Altersteilzeit und früher in Rente

von Bella659716.03.2021 | 12:48
128 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin schwerbehindert und könnte dieses Jahr einen Altersteilzeitvertrag bei meinen Arbeitgeber unterschreiben. Das heißt 3 Jahre arbeiten, 3 Jahre Ruhephase. Dann mit 62 Jahren in Rente. Abzug hätte ich dann 10,8 % von der Rente. Nun werden ja Kranken-uns Pflegeversicherungsbeiträge dann auch noch von der Rente abgezogen. Wie kann ich den endgültigen Nettorentenbetrag dann richtig ausrechnen? Erst Bruttorente, minus 10,8% wegen Altersteilzeit? Dann von diesen Betrag die Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge abziehen? Wieviel % sind KV und Pflegeversicherung? Oder Bruttorente, minus die Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge, dann von diesen Betrag 10,8% Abzug wegen Altersteilzeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bella 6597,

Basis ist die Bruttorente minus 10,8 % Abschlag, danach dann minus 11 % Kranken- und Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft bzw. minus 11,25 % Kranken- und Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft.

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2 Antworten

Bella6597am 16.03.2021 | 16:53
Ok. Vielen Dank. Was bedeutet mit oder ohne Elzerneigenschaft.?
Oh Mannam 16.03.2021 | 17:54
Ob Sie mindestens ein Kind haben (unabhängig davon wie alt das Kind heute ist) oder eben nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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