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Altersteilzeit und Krankheit

von Joachim15.06.2007 | 16:36
4114 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, während der Altersteilzeit (Blockmodell) war ich durch einen Arbeitsunfall 58 Tage über die Lohnfortzahlung hinaus krank. Der AG verlangt, daß ich 29 Tage nacharbeiten soll. Während der letzten 6 Wochen Krankheit habe ich eine Wiedereingliederungsmaßnahme an meinem Arbeitsplatz gemacht und zwar 2 Wochen je 4 Std./Tag; 2 Wochen je 5 Std./Tag; 1 Woche 6 Std./Tag und 1 Woche 7 Std./Tag. Kann diese geleistete Arbeitszeit von der nachzuarbeitenden Zeit abgezogen werden ? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort Joachim

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag, Joachim,

grundsätzlich ist für die Beantwortung Ihrer Frage Ihr Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit zuständig.

Wir können Ihnen aber insoweit folgende vorab folgende Auskunft erteilen:

- Die stufenweise Wiedereingliederung gilt als Zeit der Arbeitsunfähigkeit, in der entweder Arbeitsentgelt forgezahlt oder Krankengeld zu gewähren ist

--> Daher ist diese Zeit zur Hälfte nachzuarbeiten, d.h. die Zeit der Wiedereingliederung kann nicht von der nachzuarbeitenden Zeit abgezogen werden.

1 Antworten

Unbekanntam 15.06.2007 | 17:10
Hallo Joachim, leider sind Sie hier im falschen Forum. Wir behandeln nur die rentenrechtliche Seite der Altersteilzeit. Hierbei handelt es sich um die arbeitsrechtliche Seite. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder einem Fachanwalt.
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