Hallo Simon,
sofern Ihr Arbeitgeber für die ATZ die Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nimmt (Voraussetzung: Wiederbesetzung der freiwerdenden Stelle), dann erhalten Sie während der Krankheit die Aufstockungsbeträge von der BA. Möglich ist auch die freiwillige Zahlung der Aufstockung durch den Arbeitgeber - das sollte im ATZ-Vertrag festgehalten sein.
Zu anderen Absicherungsmöglichkeiten kann ich aus Sicht der Rentenversicherung leider nichts sagen.