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Altersteilzeit und Rente

von wastl27.07.2007 | 08:33
1297 Ansichten
3 Antworten
ich bin am 02.01.1955 geboren und seid dem 01.01.1969 berufstätig. Davon seid dem 02.01.1974 im öffentlichen Dienst. Ich habe 70% Schwerbehinderung. Wann kann ich Antrag auf Altersteilzeit stellen und wann kann ich in Rente gehen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.07.2007 | 09:57

Der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach den heute gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfte für Sie leider nicht möglich sein. Dies wird allerdings insbesondere von der Frage abhängig sein, ob der Gesetzgeber die geltenden Regelungen für die Altersteilzeit über den 31.12.2009 hinaus verlängern wird.

Nach dem Altersteilzeitgesetz erhalten Arbeitgeber Leistungen für Arbeitnehmer, wenn diese das 55. Lebensjahr vollendet und mit dem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2009 befristet. Förderleistungen können daher für die Zeit ab 01.01.2010 nur noch erbracht werden, wenn die Altersteilzeit vor diesem Zeitpunkt begonnen hat.

Sie vollenden ihr 55. Lebensjahr am 01.01.2010. Die Altersteilzeit könnte folglich erst ab 01.01.2010 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz jedoch nicht mehr erbracht, falls die Altersteilzeit nicht bereits vor diesem Zeitpunkt begonnen hat.

Altersrente für Schwerbehinderte kann, wie im Beitrag von Schade erwähnt, zum 01.11.2015 mit Abschlag von 10,8 % in Anspruch genommen werden, wenn 35 Versicherungsjahre vorhanden sind und die Schwerbehinderung noch vorliegt.

Wir bedauern momentan keine für Sie günstigere Aussage treffen zu können.

2 Antworten

Schadeam 27.07.2007 | 08:39
wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen (dürfte kein Problem werden) und dann immer noch mindestens 50% schwerbehindert sind, ist bei Ihrem Jahrgang die AR für Schwerbehinderte mit 60+9 Monaten, also ab 01.11.2015 mit 10,8% Abschlag frühestens möglich. Altersteilzeit muss je nach Dauer vorher beginnen, beginnt Sie noch im Jahr 2009 kann sie gefördert werden. Es wären also z.B. 6 Jahre AT ab 01.11.2009 möglich. Das müssen Sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber regeln.
Batrixam 27.07.2007 | 12:55
Wenn der Arbeitgeber jedoch eine Altersteilzeit auch ohne die Förderung der Agentur für Arbeit bewilligt und durchführt, können auch Sie noch ATZ machen. Manche Arbeitgeber machen dies, da Sie auch bei Beginn der ATZ vor 2010 nicht die Voraussetzungen der Förderung erfüllen. Einfach beim AG mal nachfragen!
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