Der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach den heute gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfte für Sie leider nicht möglich sein. Dies wird allerdings insbesondere von der Frage abhängig sein, ob der Gesetzgeber die geltenden Regelungen für die Altersteilzeit über den 31.12.2009 hinaus verlängern wird.
Nach dem Altersteilzeitgesetz erhalten Arbeitgeber Leistungen für Arbeitnehmer, wenn diese das 55. Lebensjahr vollendet und mit dem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2009 befristet. Förderleistungen können daher für die Zeit ab 01.01.2010 nur noch erbracht werden, wenn die Altersteilzeit vor diesem Zeitpunkt begonnen hat.
Sie vollenden ihr 55. Lebensjahr am 01.01.2010. Die Altersteilzeit könnte folglich erst ab 01.01.2010 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz jedoch nicht mehr erbracht, falls die Altersteilzeit nicht bereits vor diesem Zeitpunkt begonnen hat.
Altersrente für Schwerbehinderte kann, wie im Beitrag von Schade erwähnt, zum 01.11.2015 mit Abschlag von 10,8 % in Anspruch genommen werden, wenn 35 Versicherungsjahre vorhanden sind und die Schwerbehinderung noch vorliegt.
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