Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit und Rente

von Birgit20.09.2019 | 18:55
85 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann ich Altersteilzeit beantragen und anschließend eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte beantragen mit Abschläge ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit,

Altersteilzeit dient dem gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Renten. Ein direkter Beginn der Altersrente im Anschluss an die Altersteilzeit ist daher die Regel.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Birgitam 20.09.2019 | 19:50
Stimmt. Ich meinte erst 4 Jahre Altersteilzeit und dann die Rente für Schwerbehinderte mit 61 und 8 Monate. Also frühestens möglich
W^lfgangam 20.09.2019 | 19:46
Hallo Birgit, Ja! hmm ...was heißt anschließend? - anschließend/unmittelbar nach Unterzeichnung des ATZ-Vertrages, oder vor Ablauf ATZ? ...ja, geht auch. Ich deute Ihre Frage zwar in die richtige Richtung, aber Sie müssen schon ein bisschen mehr Sachverhalt liefern, um nur ein 'ja/geht' zu erhalten - mit allerlei möglichen Deutungen im ATZ- und Renten-Dschungel ;-) Gruß w.
W°lfgangam 20.09.2019 | 20:25
Hallo Birgit, ja, das geht - WENN der GdB dann noch vorliegt. Bei nur befristetem GdB besteht immer eine Unsicherheit - gerade im Hinblick auf ATZ - ob die zum gewünschten/ besonders vorgezogenen Rentenbeginn noch vorliegt. Ein ATZ-Vertrag sollte sich daher niemals an einem befristeten GdB orientieren, sondern grundsätzlich am Alter 63. Bei unbefristetem GdB sehe ich keine Probleme, den frühestmöglichen Altersrentenbeginn wg. GdB zu vereinbaren - und diese Rente dann von Ihnen zu beantragen/unterstellt die 35 Versicherungsjahre liegen so oder so vor. ABER: stellt sich der GdB erst _während_ der ATZ heraus und Sie wollen deswegen nun noch früher nach Hause, dann vorher _dringend_ mit dem AG reden, welche Auswirkungen das auf die ATZ hat ...da hängen ggf. empfindliche Rückzahlungen von Ihnen dran. Gruß w.
Birgitam 20.09.2019 | 20:58
Vielen Dank für schnelle Antwort. Schwerbehinderung besteht wegen Diabetes seit 45 Jahren. Die bleibt. Das war superschnelle Hilfe, Dankeschön!
W°lfgangam 20.09.2019 | 21:57
...einfach und präzise geht immer :-) Birgit, genießen/überstehen Sie die nur kurze Restarbeitszeit und dann den gaaaaanz weiten Weg bis zum fernen Humus. Alles Gute für Sie! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026