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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Rente

von Birgit 20.09.2019 | 18:55
81 Ansichten
6 Antworten
Kann ich Altersteilzeit beantragen und anschließend eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte beantragen mit Abschläge ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2019 | 11:21

Hallo Birgit,

Altersteilzeit dient dem gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Renten. Ein direkter Beginn der Altersrente im Anschluss an die Altersteilzeit ist daher die Regel.

Freundliche Grüße

5 Antworten

Birgit am 20.09.2019 | 19:50
Stimmt. Ich meinte erst 4 Jahre Altersteilzeit und dann die Rente für Schwerbehinderte mit 61 und 8 Monate. Also frühestens möglich
W^lfgangam 20.09.2019 | 19:46
Hallo Birgit, Ja! hmm ...was heißt anschließend? - anschließend/unmittelbar nach Unterzeichnung des ATZ-Vertrages, oder vor Ablauf ATZ? ...ja, geht auch. Ich deute Ihre Frage zwar in die richtige Richtung, aber Sie müssen schon ein bisschen mehr Sachverhalt liefern, um nur ein 'ja/geht' zu erhalten - mit allerlei möglichen Deutungen im ATZ- und Renten-Dschungel ;-) Gruß w.
W°lfgangam 20.09.2019 | 20:25
Birgit schrieb

Stimmt. Ich meinte erst 4 Jahre Altersteilzeit und dann die Rente für Schwerbehinderte mit 61 und 8 Monate. Also frühestens möglich

Hallo Birgit, ja, das geht - WENN der GdB dann noch vorliegt. Bei nur befristetem GdB besteht immer eine Unsicherheit - gerade im Hinblick auf ATZ - ob die zum gewünschten/ besonders vorgezogenen Rentenbeginn noch vorliegt. Ein ATZ-Vertrag sollte sich daher niemals an einem befristeten GdB orientieren, sondern grundsätzlich am Alter 63. Bei unbefristetem GdB sehe ich keine Probleme, den frühestmöglichen Altersrentenbeginn wg. GdB zu vereinbaren - und diese Rente dann von Ihnen zu beantragen/unterstellt die 35 Versicherungsjahre liegen so oder so vor. ABER: stellt sich der GdB erst _während_ der ATZ heraus und Sie wollen deswegen nun noch früher nach Hause, dann vorher _dringend_ mit dem AG reden, welche Auswirkungen das auf die ATZ hat ...da hängen ggf. empfindliche Rückzahlungen von Ihnen dran. Gruß w.
Birgit am 20.09.2019 | 20:58
Vielen Dank für schnelle Antwort. Schwerbehinderung besteht wegen Diabetes seit 45 Jahren. Die bleibt. Das war superschnelle Hilfe, Dankeschön!
W°lfgangam 20.09.2019 | 21:57
Birgit schrieb

Vielen Dank für schnelle Antwort. Schwerbehinderung besteht wegen Diabetes seit 45 Jahren. Die bleibt.

Das war superschnelle Hilfe, Dankeschön!

...einfach und präzise geht immer :-) Birgit, genießen/überstehen Sie die nur kurze Restarbeitszeit und dann den gaaaaanz weiten Weg bis zum fernen Humus. Alles Gute für Sie! Gruß w.
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