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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Rente mit 63 ohne Abschlag

von Gerhard K.18.02.2016 | 20:09
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Ich bin im September 1956 geboren, meine Regelaltersrente würde am 01.08.2022 beginnen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren würde am 01.09.2020 beginnen. Frage: Wenn ich jetzt ohne späteren Rentenabschlag in Altersteilzeit gehen will, muss die Altersteilzeit dann bis zum 31.07.2022 laufen, oder kann sie schon zum 31.08.2020 enden? Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus. Gerhard

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard K.,

die Altersteilzeit muss natürlich nicht bis zum Beginn der Regelaltersrente vereinbart werden, sondern bis zu dem Beginn der von Ihnen gewünschten Altersrente.

Die Altersrente für den Jahrgang 1956 würde nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten beginnen, wenn auch die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Aufgrund Ihres Geburtsmonats 09/1956 würde sich somit als Rentenbeginn der 01.06.2020 ergeben. Sofern die Wartezeit von 45 Jahren erst danach erfüllt wird, kann die Rente erst mit dem Monat nach Erfüllung der Wartezeit beginnen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard K.,

genau so ist es. ATZ bis 31.08.2020 und dann ab 01.09.2020 abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Ebenfalls ein schönes Wochenende!

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5 Antworten

W*lfgangam 18.02.2016 | 21:17
Hallo Gerd, die ATZ kann nur bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente ohne Abschlag laufen - also bis 63 + 8 / 01.09.2020. Zu diesem Zeitpunkt wären Sie bereits die Abschläge bei vorgezogenem/früherem Rentenbeginn 63 / 01.10.2019 (immerhin 10,2 %) los. Eine wahlweise 'normale' Weiterbeschäftigung/ohne ATZ kann Ihnen einen maximalen Mehrbetrag von grob 100 EUR noch einbringen - ggf. wäre auch eine erhöhte Betriebsrente noch zu berücksichtigen. Wenn Sie es genauer wissen möchten, suchen Sie bitte eine Beratungsstelle Ihres Vertrauens in der Nähe auf, die es Ihnen noch mal zahlenmäßig/grundsätzlich aufdröseln wird. Gruß w.
Gerhard K.am 18.02.2016 | 22:05
Guten Abend, Wolfgang, erst einmal herzlichen Dank für Ihre bzw. deine schnelle Antwort. Ich will ja aber gar nicht zum 01.10.2019 mit Abschlägen, sondern zum frühest-möglichen Zeitpunkt ohne Abschläge, in Rente gehen - Betonung: ohne Abschläge. Darum meine Frage: Soll ich ATZ bis 31.08.2020 vereinbaren, oder 31.07.2022, um defintiv Abschläge zu vermeiden? Viele Grüße Gerd, so werde ich wirklich von vielen angesprochen :-)
W*lfgangam 18.02.2016 | 23:08
Zitat von Gerhard K. anzeigenausblenden
Gerd, natürlich ATZ bis/nur 01.09.2020 - mit erreichten 45 Jahren _ist_ das der frühestmögliche Zeitpunkt ohne Abschläge. Die anderen Daten von mir waren nur Alternativen (vorher _mit_ Abschlag, später - auch dann noch ohne Abschlag - mit einem kleinen Rentenplus). Deswegen, bevor man sich online missversteht, bei solch wichtigen Dingen immer den direkten Kontakt suchen/sich das noch mal erklären und vorher checken lassen! Gruß w.
Gerhard K.am 19.02.2016 | 12:53
Vielen Dank an alle, Sie haben bzw. ihr habt mir sehr weitergeholfen. 01.09.2020 bei mir aus folgendem Grund: Nachdem ich am 01.09.1975 die berufliche Ausbildung als/mit Pflichtbeitragszeit begonnen habe, erfülle ich die Wartezeit von 45 Jahren erst zum 01.09.2020. Folglich ATZ bis 31.08.2020, ab 01.09.2020 abschlagsfreie Rente. Ich denke, ich habe den Sachverhalt so richtig zusammengefasst? Viele Grüße und ein schönes Wochenende Gerd
=//=am 19.02.2016 | 09:31
Da Sie im September 1956 geboren sind, würde sich - wie vom Experten bereits angegeben - ein Rentenbeginn zum 01.06.2020 und nicht zum 01.09.2020 ergeben.
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