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Altersteilzeit und Rentenbeginn

von Jim Panse12.06.2009 | 17:32
1037 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin im Februar diesen Jahres (2009) 58 Jahre alt geworden und trage mich mit dem Gedanken, noch in diesem Jahr eine Vereinbarung über Altersteilzeit mit meinem Arbeitgeber abzuschließen. Meine Frage: Ohne Altersteilzeit müsste ich noch 5 Monate zusätzlich arbeiten, bevor ich in Rente gehen könte. Wie sieht das bei Altersteilzeit aus? Kann ich doch mit glatt 65 Jahren oder erst später in Rente gehen? Vielen Dank im voraus für zielführende Antworten. Jim

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.06.2009 | 09:27

Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit können Sie abschlagsfrei mit 65 Jahren kriegen (falls alle versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind). Die Altersrente für langjährig Versicherte und die Regelaltersrente können Sie erst mit 65 Jahren und 5 Monaten abschlagsfrei erhalten. Falls Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen haben können Sie auch schon mit 65 Jahren Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beanspruchen.

4 Antworten

Schadeam 12.06.2009 | 18:39
Die 5 zusätzlichen Monate betreffen nur die abschlagsfreie Regelaltersrente! Wenn Sie mindestens 2 Jahre ATZ machen, ist die Altersrente nach ATZ schon mit 65 abschlagsfrei, insofern ist diese Rentenart von der Verschiebung der Altersgrenzen gar nicht betroffen. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist Ihre Aussage: "Ohne Altersteilzeit müsste ich noch 5 Monate zusätzlich arbeiten, bevor ich in Rente gehen könte" auch falsch, weil Sie bereits mit 63 - allerdings mit Abschlägen berentet werden können. Sie sehen, das ist ein vielschichtiges Thema - wie wäre es mit einem Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der DRV?
Jim Panseam 12.06.2009 | 22:44
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr/Frau Schade, offensichtlich habe ich meine Frage nicht ausreichend formuliert. Eine Rente mit Abschlägen kommt für mich nicht in Frage, die 35 Versicherungs-Jahre bringe ich auf. Für mich ist es wichtig zu wissen, ob ich bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit unter diesen Voraussetzungen ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen kann. Ohne Altersteilzeit in Anspruch zu nehemen, geht dies in meinem Fall wohl erst mit 65 Jahren und 5 Monaten. Mit freundlichen Grüßen Jim
Schadeam 13.06.2009 | 12:42
Wenn Sie ATZ machen, haben Sie mit 65 keinen Abschlag!
hpam 18.06.2009 | 14:45
Ich bin zur Zeit in ATZ (passiv), die am 31.12.2010 ausläuft. Zu dem Zeitpunkt bin ich 62,7. Frage: Muß ich dann direkt Rente beziehen (Abschlag) oder kann ich den Erstbezug auf´die Vollendung des 65. Lebensjahres hinausschieben?
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