Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit können Sie abschlagsfrei mit 65 Jahren kriegen (falls alle versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind). Die Altersrente für langjährig Versicherte und die Regelaltersrente können Sie erst mit 65 Jahren und 5 Monaten abschlagsfrei erhalten. Falls Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen haben können Sie auch schon mit 65 Jahren Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beanspruchen.
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