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Zur Experten-Antwort springenHallo Peter.S.,
ja, das ist grundsätzlich möglich.
geht wohl. Das ATZ-Gesetz schließt dies nicht aus. Das ATZ-Gesetz legt ledglich fest, dass im Anschluß an eine ATZ ein Rentenbezug möglich sein muss! Manche Arbeitgeber vereinbaren auch ATZ bis zur Regelaltersgrenze, egal ob abschlagsfreie Altersrente schon früher möglich ist oder nicht.Hallo Peter.S., ja, das ist grundsätzlich möglich.Ergänzend: Und länger, als bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn, geht nicht. Kürzer - bis zum erst möglichen Altersrentenbeginn - immer, dann aber die Abschläge ... Gruß w.
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