Nein, es ist nicht möglich, gleichzeitig Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen und eine Rente zu beziehen. Das liegt daran, dass die Altersteilzeit eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung ist, die den Übergang in den Ruhestand erleichtern soll. Während der Altersteilzeit wird das Arbeitsentgelt halbiert, gleichzeitig wird aber vom Arbeitgeber ein Aufstockungsbetrag gezahlt, der die Rentenansprüche sichert.
Sobald die Rente in Anspruch genommen wird, endet die Altersteilzeit. Es ist jedoch möglich, nach dem Ende der Altersteilzeit die Rente weiter zu beziehen und gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten.
Hier einige wichtige Punkte zu beachten:
Regelaltersrente: Das früheste Renteneintrittsalter liegt in Deutschland derzeit bei 63 Jahren und 7 Monaten. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen.
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit kann ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Es gibt zwei verschiedene Modelle: die Blockteilzeit und die Lebensarbeitszeitverlängerung.
Aufstockungsbetrag: Der Arbeitgeber zahlt während der Altersteilzeit einen Aufstockungsbetrag, der 20 Prozent des reduzierten Gehalts beträgt. Dieser Aufstockungsbetrag ist sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.
Rentenansprüche: Während der Altersteilzeit werden weiterhin Rentenbeiträge gezahlt, so dass die Rentenansprüche nicht sinken.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Es ist nicht möglich, gleichzeitig Altersteilzeit und Rente zu beziehen.
Nach dem Ende der Altersteilzeit kann die Rente weiter bezogen und gleichzeitig in Teilzeit gearbeitet werden.
Vor dem Abschluss eines Altersteilzeitvertrags sollte man sich gut informieren und die individuellen Auswirkungen auf die Rentenansprüche prüfen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Deutsche Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arb…