Guten Tag Otto65,
der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben anlässlich ihrer Besprechung am 2./3.11.2010 klargestellt, dass bei Bezug einer Altersteilrente Altersteilzeit ausgeschlossen ist. Wird bei bestehendem Altersteilzeitverhältnis eine Altersrente, unerheblich ob Teilrente oder Vollrente, bewilligt, führt dies dazu, dass ab dem Rentenbeginn keine Altersteilzeitarbeit mehr vorliegt.
In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, das bisherige Altersteilzeitverhältnis ab Beginn der Altersrente als "normale" Wertguthabenvereinbarung fortzuführen, so dass das ggf. bereits angesammelte Wertguthaben planmäßig entspart werden kann.
Ab Rentenbeginn können vom Arbeitgeber jedoch keine zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt werden. Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt die Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt sozialversicherungspflichtig.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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