Hallo Moahans,
den Ausführungen von W*lfgang vom 21.11.2016, 21:10 h, schließen wir uns an.
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Hallo Moahans,
den Ausführungen von W*lfgang vom 21.11.2016, 21:10 h, schließen wir uns an.
KORREKTUR! *Man kann nach Ablauf der ATZ...Hallo Moahans, die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte (nur 35 Jahre) wie auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ist zum selben Rentenbeginn möglich, bei Ihrem Jahrgang 1962 eben mit 64 + 8 Monaten. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber jetzt 6 Jahre ATZ ab Alters 55 anbietet, dann sind Sie erst 61 + 8 Monate, dann ist es unerheblich, ob Sie 45 Jahre haben, dann kommt mit diesem Alter nur die Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 % Abschlag infrage. Lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle DRV oder im eigenen Rathaus/Versicherungsamt noch mal informieren, welche finanziellen Einbußen das bedeutet - kann schnell auf 200+ EUR anwachsen ...andererseits sind Sie damit auch sehr viel früher Zuhause/aus dem Arbeitsleben raus - besonders, wenn man die zusätzliche passive Arbeitsphase bedenkt. Und, das kostet halt Rente und VBL ...von den sofortigen mtl. Einkommensminderungen bei Beginn ATZ mal abgesehen. Gruß w.Man kann man Ablauf der ATZ und späteren RTBE auch mit ALG I überbrücken. In der ATZ-Phase zahlt man ja weiterhin Arbeitslosenversicherung... Wäre ne Idee. Man sollte die ATZ aber idealerweise so anlegen, dass ein nahtloser Übergang in der Rente eintreten kann.
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