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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Schwerbehindert

von Moahans21.11.2016 | 20:43
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen. Ich bin Jahrgang Okt. 1962 und zu GdB 80 Schwerbehindert. Seit meinem 14 Lebensjahr Arbeite ich Vollzeit, also bald 40 Beitragsjahre. Nun wäre ja mein Rentenbeginn aufgrund meiner Schwerbehinderung mit 61 Jahren und 8 Monaten. Nun würde mir mein Arbeitgeber eine Altersteilzeitrente für 6 jahre genehmigen. Somit könnte ich mit 55 Jahren und 8 Monaten die Altersteilzeitrente beginnen? Ich Arbeite am Bauhof der Gemeinde ( öffentlicher Dienst aber nicht Beamter ). Nun wurde mir gesagt diese Kombination gibt es nicht, da man auch als Schwerbehinderter ein Mindestalter erreichen muß. Was ist nun richtig? Für Ihre Antwort danke ich im Voraus Moahans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moahans,

den Ausführungen von W*lfgang vom 21.11.2016, 21:10 h, schließen wir uns an.

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10 Antworten

W*lfgangam 21.11.2016 | 21:10
Hallo Moahans, die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte (nur 35 Jahre) wie auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ist zum selben Rentenbeginn möglich, bei Ihrem Jahrgang 1962 eben mit 64 + 8 Monaten. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber jetzt 6 Jahre ATZ ab Alters 55 anbietet, dann sind Sie erst 61 + 8 Monate, dann ist es unerheblich, ob Sie 45 Jahre haben, dann kommt mit diesem Alter nur die Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 % Abschlag infrage. Lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle DRV oder im eigenen Rathaus/Versicherungsamt noch mal informieren, welche finanziellen Einbußen das bedeutet - kann schnell auf 200+ EUR anwachsen ...andererseits sind Sie damit auch sehr viel früher Zuhause/aus dem Arbeitsleben raus - besonders, wenn man die zusätzliche passive Arbeitsphase bedenkt. Und, das kostet halt Rente und VBL ...von den sofortigen mtl. Einkommensminderungen bei Beginn ATZ mal abgesehen. Gruß w.
Herr Benzinam 21.11.2016 | 23:04
Zitat von Herr Benzin anzeigenausblenden
Hallo Moahans, die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte (nur 35 Jahre) wie auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ist zum selben Rentenbeginn möglich, bei Ihrem Jahrgang 1962 eben mit 64 + 8 Monaten. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber jetzt 6 Jahre ATZ ab Alters 55 anbietet, dann sind Sie erst 61 + 8 Monate, dann ist es unerheblich, ob Sie 45 Jahre haben, dann kommt mit diesem Alter nur die Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 % Abschlag infrage. Lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle DRV oder im eigenen Rathaus/Versicherungsamt noch mal informieren, welche finanziellen Einbußen das bedeutet - kann schnell auf 200+ EUR anwachsen ...andererseits sind Sie damit auch sehr viel früher Zuhause/aus dem Arbeitsleben raus - besonders, wenn man die zusätzliche passive Arbeitsphase bedenkt. Und, das kostet halt Rente und VBL ...von den sofortigen mtl. Einkommensminderungen bei Beginn ATZ mal abgesehen. Gruß w.
Man kann man Ablauf der ATZ und späteren RTBE auch mit ALG I überbrücken. In der ATZ-Phase zahlt man ja weiterhin Arbeitslosenversicherung... Wäre ne Idee. Man sollte die ATZ aber idealerweise so anlegen, dass ein nahtloser Übergang in der Rente eintreten kann.
KORREKTUR! *Man kann nach Ablauf der ATZ...
W*lfgangam 21.11.2016 | 23:36
Zitat von Herr Benzin anzeigenausblenden
Kann man, Herr Benzin ... https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… Möglichkeiten gibt es immer, auch ohne 'Tricks' die regulären Möglichkeiten nach ATZ auszuschöpfen - wie 'einfach' das mit der BA auch immer sein mag, muss sich im Detail zeigen. Gruß w.
Brigitte S.am 22.11.2016 | 17:22
Sie Wolfgang haben ihre Meinung wie schon oft hier zu diesem Thema. Bei mir war es ähnlich auch öffentl. Dienst, bei Unterschrift ATZ-Vertrag bringt die Schwerbeh. nur Nachteile. Bei schwerbeh. wollen die Arbeitgeber die Verträge nur zum erstm. Rentenbeginn mit 10,8% Abschlag unterschreiben. Was nützt die Freizeit mit hohem Abschlag, wissen sie überhaupt welcher Rentenanspruch man hat wenn man kein Beamter ist. Dann wurde vor 15 J. die VBL noch gestutzt, Menschen die zum Thema Rente keine Ahnung haben leben gesünder.
Herz1952am 23.11.2016 | 16:29
hallo brigitte, ich war kein Beamter, sondern kaufmännischer Angestellter in leitender Position. Ich kann wunderbar von meiner EM-Rente und später Altersrente leben :-)
Moahansam 23.11.2016 | 19:55
Hallo zusammen Nun möchte ich mich doch noch mal melden, da ich zum einen das ganze noch nicht kapiert habe, und zweitens einige über meine Rentenhöhe spekulieren bzw. über die 10,8% Abschlag. In meinem letzten Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Süd steht, ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von 1106,18€ Wenn ich nun 10,8% abziehe wären dies 119,47€ Abzug! Naja mehr ist anscheinend nicht drin wenn man sich gut 25 Jahre auf der Baustelle und knapp 15 Jahre am Bauhof abgeschunden und sich dabei das Gehör so ruiniert hat das man Schwerbehindert ist. Aber gut ist so. Aber was ich immer noch nicht verstehe, bereits am 24.01.2016 habe ich in diesem Vorum angefragt wann ich als Schwerbehinderter mit diesem Geburtsdatum (Okt. 1962) in Rente gehen kann. Die Antwort auch vom Experten war Altersrente für Schwerbehindert für mich frühestens mit 61 Jahren und 8 Monaten. Nun hätte ich meine 6 jährige Altersteilzeit so gelegt dass sie mit 61 Jahren und 8 Monaten endet, und nun heißt es Plötzlich geht erst mit 64 Jahren und 8 Monaten??? Was stimmt nun? Oder kann ich heute sagen ich will die Rente (natürlich mit 10,8% Abschlag) und kann dann sofort in Rente gehen? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen Danke wiederum im voraus Moahans
W*lfgangam 23.11.2016 | 21:38
Zitat von Moahans anzeigenausblenden
Hallo Moahans, da haben Sie etwas missverstanden. Natürlich ist mit GdB 50 die Altersrente bei Ihnen mit 61+8 schön möglich, dann aber mit 10,8 % Abschlag. Das Rentenbeginnalter 64+8/ATZ (oder auch ohne) bis dahin würde zu einer Altersrente ohne Abschlag führen. Sie haben offensichtliche die Wahl getroffen, so schnell wie möglich mit der geringstmöglichen Rente zuhause sein zu wollen - die Entscheidung ist jedem selbst überlassen. Wenn Sie weiterhin Unklarheiten/Verständnisschwierigkeiten haben: ab in die nächste Beratungsstelle, wo man sich all Ihren Fragen stellen wird - nehmen Sie vorsorglich feuchte Tücher mit, Ihr Kopf wird rauchen ;-) Gruß w.
W*lfgangam 23.11.2016 | 23:09
Zitat von Brigitte S. anzeigenausblenden
Liebe Brigitte S., ja, ich kenne alle damit verbunden Nach- wie Vorteile zur Genüge. ATZ ist eine Gewissensentscheidung, fängt bei den finanziellen Folgesofortwirkungen an, wie dem Freizeitgewinn, bis hin zur den Auswirkungen im (vorgezogenen) Rentenalter - und dem 'Durchhalten' im Arbeitsleben/wie lange schaffe ich das noch. Müssen Sie mir nicht erklären - nur zuhören, was ich Ihnen _vor_ dieser Entscheidung sage und dann _selbst_ entscheiden. Empfehlungen? Nein...ich sitze auf der anderen Seite vom Schreibtisch. Empfehlung allgemein: bis zur Regelaltersgrenze volle Pulle, dann kommt das Meiste hinten raus ;-) Sie sehen, das muss jede/r mit sich selbst ausmachen, wenn Ihnen die Prognosen zu diversen Rentenbeginnen/auch unter Berücksichtigung ATZ vorgelegt werden. Gruß w.
Antefix aus Hanauam 24.11.2016 | 11:43
Hallo Brigitte, und Moin Moahans, der W*olfgang hat die zeitlichen Bedingungen bestimmt richtig aufgezeigt und gemeint, man muss zuerst selbst erahnen können, wie man sein Lebensarbeitsende haben will: Danach bloß an der Ecke rumstehen wäre ja blöd. Und bei GdB 80 ist m.W. noch zu berücksichtigen, ob (zuerst via Integrationsamt, dann ggf. per SB-Beauftragten/Betriebsrat!) faktischer Kündigungsschutz durch einen ATZ-Abschluss mit einem Endziel v o r dem Regelrentenalter aufgehoben bzw. zu beachten ist. Wechselseitig also, ob z.B. 10,8 % lebenslanger Abschlag anderenfalls durch eine a n g e m e s s e n e Abfindung des Ag. ausgeglichen werden würde. Was das ist, wäre eine wohlgesonnene Rechenaufgabe seitens eines Betriebsrats bzw. Rentenberaters (des eigenen Vertrauens). Jaaha, so kompliziert hat's nur die deutsche Sozialpolitik hingekriegt. . .
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