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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Schwerbehinderung

von Delfinin14.02.2011 | 14:08
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4 Antworten
Hallo, ich bin Baujahr 05/1953 und habe Ende 2006 meinen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen (vor Erhöhung der Altersgrenzen), der vom 01.06.2009 bis 31.5.2015 laufen sollte. Durch den frühzeitigen Abschluß hatte ich den "Vertrauensschutz", d. h., ich muß nicht bis 63 Jahren und 7 Monate arbeiten, sondern nur bis 63. Damals hatte ich eine Schwerbehinderung von 20 %, die für den Rentenbezug uninteressant ist. Bevor die Altersteilzeit begann, wurde ich schwerbehindert (60 %). Es wurde eine Vertragsänderung vorgenommen. Der neue Vertrag läuft vom 01.07.2009 bis 31.12.2013, da ich ja jetzt früher in Rente gehen kann. Mir wurde vom Rentenberater und vom Arbeitgeber gesagt, dass durch die Vertragsänderung (kein neuer Vertrag) leider der Vertrauensschutz nicht mehr zieht, ich muss also 7 Monate länger bis zur Rente warten. Das steht wohl auch in einem Gesetz oder Verordnung. Da ich das als ungerecht empfinde, frage ich euch, ob es vielleicht schon zu einem Urteil gekommen ist, das diese Regelung widerruft. Danke für eure Kommentare.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2011 | 09:30

Mit dem Ende 2006 abgeschlossenen Altersteilzeit-Arbeitsvertrages im

Sinne des Altersteilzeitgesetzes bestimmt sich Ihre Altersgrenze für die

vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte

nach Absatz 3 des § 236 SGB 6. Danach konnten Sie (Jahrgang 1953) diese

Altersrente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr vorzeitig in Anspruch nehmen.

Deshalb haben Sie auch in Ihrem ersten Altersteilzeit-Arbeitsvertrages

das Ende der Beschäftigung auf den Monat der Vollendung des 62.

Lebensjahres (Mai 2015) festgelegt.

Diese Regelung sichert Ihnen jedoch nicht automatisch den

Vertrauensschutz auf die vorgezogene Inanspruchnahme einer Altersrente

für schwerbehinderte Menschen. Nach § 236 a SGB 6 ist die vorzeitige

Inanspruchnahme dieser Altersrente für Ihren Geburtsjahrgang erst mit

Vollendung des 60. Lebensjahres und 7 Monaten möglich. Von der Anhebung

der Altersgrenzen jedoch ausgenommen sind die Versicherte, die am

01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren, vor 1955

geboren sind und vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag

im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld

für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Nach Ihrer Schilderung ist zu vermuten, dass Sie die Voraussetzung

„anerkannte Schwerbehinderung am 01.01.2007“ nicht erfüllen, so dass Sie

frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr plus 7 Monate diese Rente

beziehen können. Ihr Altersteilzeit-Arbeitsvertrag wurde dementsprechend

geändert.

3 Antworten

Luisaam 14.02.2011 | 16:03
ein Urteil dazu kenne ich nicht, aber vllt weiß da noch jmd was dazu... Finde es aber ehrlich gesagt, nicht ungerecht. Als es die Anhebung der Altersgrenzen gab, hattest du einen GdB von 20 % u. damit gar keinen Anspruch auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen, wie kannst du also auf diesen Rentenbeginn "Vertrauen" aufbauen?! Der Vertrauensschutz ist dafür gedacht, dass diejenigen, die bereits einen ATZ-Vertrag unterschrieben (etc.) haben, nicht plötzlich 1-x Monate Lücke bis zum "angehobenen" Rentenbeginn überbrücken müssen. Dies ist bei dir doch nicht der Fall, du kannst durch deinen GdB wie du selbst schreibst, früher als gedacht in Altersrente gehen...
RFn am 14.02.2011 | 17:18
Für jede Altersrente wird der Vertrauensschutz gesondert geprüft. Offenbar hatten Sie vor, nach der ATZ ab 01.06.2006 zum frühestmöglichem Zeitpunkt (mit Abschlägen) ab 01.06.12015 in die Altersrente für langjährig Versicherte zu gehen. Für diese Rente besteht Vertrauensschutz, weil der Vertrag über die ATZ vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde. Der Vertrauensschutz für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt, dass vor dem 01.01.2007 ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde. Das ist hier offenbar erst später der Fall, so dass es für diese Rente keinen Vertrauensschutz gibt und Sie diese Rente frühestens erst ab 01.01.2014 antreten können. Ausserdem haben Sie den Vertrauensschutz, dass bei Ihnen die Regelaltersgrenze nicht angehoben wird, Sie können also mit 65 die Regelaltersrente beanspruchen.
KSCam 14.02.2011 | 17:47
Sie schreiben einerseits dass Sie 7 Monate länger bis zur Rente warten müssen und andererseits können Sie nun als Schwerbehinderter schon zum 01.01.2014 statt wie geplant zum 01.06.2015 in Rente gehen. Sie gehen doch nun früher und nicht später in Rente - worin sehen Sie also eine Schlechterstellung? Nachvollziehen kann ich Ihr Problem nicht, zumal ich immer dachte man unterschreibt den ATZ Vertrag eigenständig als freier Mensch. Wenn Ihnen das nicht gefällt, hätten Sie doch ATZ nicht unterschreiben brauchen?
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