Sehr geehrtes Unternehmen XY,
neben einem Teilrentenbezug darf im Rahmen der festgelegten Hinzuverdienstgrenzen ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden.
Ihre Frage bezieht sich allerdings auf eine andere Thematik, nämlich ob hier ein Störfall vorliegen könnte und wie sich dieser auf das Arbeitsverhältnis (ggf. mit Beachtung entsprechender Tarifvertraglicher Regelungen) auswirken würde. Dies wird nicht von der Rentenversicherung entschieden. Ich sehe hier als richtigen Ansprechpartner die Einzugsstelle, auf die ich Sie deshalb verweise.