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Experten-Antwort

Altersteilzeit und vorzeitiger Renteneintritt

von Martin27.10.2022 | 12:28
2362 Ansichten
4 Antworten
Hallo liebes Expertenteam, für mich stellt sich momentan folgender Sachverhalt dar: Ich bin als besonders langfristig Versicherter in der Sozialversicherung berechtigt, ab dem 01.02.2022 meine Altersrente zu beziehen. Ich befinde mich allerdings noch in einem Altersteilzeitverhältnis. Ich habe nicht das Blockmodell gewählt, sondern habe einfach meine Arbeitszeit - bis zum Ausscheiden bei meinem Arbeitgeber am 31.01.2024 - um 50 % reduziert. In dem Altersteilzeitvertrag steht allerdings sinngemäß, dass mit Beginn der Altersrente automatisch das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Kann diese Regelung aus dem Vertrag wieder herausgenommen werden, sodass der Altersteilzeitvertrag bis zum 31.01.2024 weiter läuft und ich auf der anderen Seite Rente beziehen kann? Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2022 | 13:22

Hallo, Martin,

die Ausgestaltung des Altersteilzeitvertrages unterliegt dem Arbeitsrecht. Daher können wir diesbezüglich keine Stellungnahme abgeben.

Es ist jedoch so, dass bei Bezug einer Altersrente Altersteilzeit ausgeschlossen ist. Wird bei bestehendem Altersteilzeitverhältnis eine Altersrente bewilligt, führt dies dazu, dass ab dem Rentenbeginn keine Altersteilzeitarbeit mehr vorliegt.

Ab dem Rentenbeginn können also vom Arbeitgeber keine zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt werden. Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt die Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt sozialversicherungspflichtig.

Als auf die Rente anzurechnender Hinzuverdienst ist das Bruttoarbeitsentgelt anzurechnen, das sich aus der Addition des ursprünglich vereinbarten Altersteilzeit-Bruttoarbeitsentgelts und dem bisherigen Aufstockungsbetrag zu diesem Arbeitsentgelt ergibt.

Die Hinzuverdienstgrenze liegt in diesem Jahr (2022) bei 46.060 Euro.

Insofern müssten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber verständigen, ob Sie, wenn Sie die Rente schon beziehen wollen, in einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis weiter arbeiten können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nicht RVam 27.10.2022 | 12:55
Hier geht es um eine arbeitsrechtliche Frage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber (Vertragspartner) klären müssen. Die Rentenversicherung ist da nicht involviert.
Klugpuperam 27.10.2022 | 13:07
Altersteilzeit geht nur bis zur Rente, nicht parallel. Sie können die ATZ verkürzen und in Rente gehen. Wenn Ihr AG Sie dann verzweifelt zurückholt, dann geht das auch neben der Rente.
W°lfgangam 27.10.2022 | 22:31
Hallo Martin, mit erschließt sich zunächst mal nicht, wie überhaupt ATZ über den abschlagsfreien möglichen Rentenbeginn hinaus vereinbart worden ist? Ist grundsätzlich nicht möglich ...es sei denn man 'nennt' spezielle Arbeitszeitregelungen/-Verträge einfach mal *Altersteilzeit*, ohne an die gesetzlichen, ggf. tarifvertraglichen Regelungen dafür gebunden zu sein ;-) Vertragsänderung = 1 T(W)isch + 2 Unterschriften ...so einfach. Gruß w.
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