Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Werner,
beim neuen Hinterbliebenenrecht ist der Aufstockungsbetrag ohne Abzug in seiner tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen. Die Berechnung wäre demnach wie folgt:
Altersteilzeitentgelt 2.300,00 Euro
Abzüglich Pauschalabzug 40% 920,00 Euro
Verbleiben Netto 1.380,00 Euro
Plus Aufstockungsbetrag 500,00 Euro
(ohne Pauschalabzug)
verbleiben insgesamt 1.880,00 Euro
abzüglich Freibetrag von aktuell 950,93 Euro
Netto-Einkommen über dem Freibetrag 929,07 Euro
Davon werden 40% angerechnet 371,63 Euro
Rentenhöhe nach Einkommensanrechnung 557,44 Euro
Wie bereits von W^lfgang ausgeführt, werden bei bestehender Pflichtversicherung noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei nach den gesetzlichem Beitragssätzen.
Derzeit betragen diese:
7,3% Eigenbeteiligung für Rentenbezieher zum Krankenversicherungsbeitrag
plus ggf. die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse
plus 3,05% Pflegeversicherungsbeitrag oder 3,40%, falls keine Elterneigenschaft vorliegt. Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung könnte ggf. ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss bestehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Ihr Admin
@ REnte1
Vielen Dank für Ihren Hinweis! So ist es korrekt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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