Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit und Witwenrente

von Werner07.08.2022 | 18:16
1469 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, kann mir jemand eine Berechnung aufzeigen, wie die Einkommensanrechnung erfolgt? Witwenrente vor Einkommensanrechnung: 800,00€ Bruttoentgelt Altersteilzeit: 2300,00 Aufstockungsbetrag: 500,00 Wie hoch ist die Witwenrente brutto Und Was bleibt von der Witwenrente netto übrig. Danke für reichhaltigen Infos

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

beim neuen Hinterbliebenenrecht ist der Aufstockungsbetrag ohne Abzug in seiner tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen. Die Berechnung wäre demnach wie folgt:

Altersteilzeitentgelt 2.300,00 Euro

Abzüglich Pauschalabzug 40% 920,00 Euro

Verbleiben Netto 1.380,00 Euro

Plus Aufstockungsbetrag 500,00 Euro

(ohne Pauschalabzug)

verbleiben insgesamt 1.880,00 Euro

abzüglich Freibetrag von aktuell 950,93 Euro

Netto-Einkommen über dem Freibetrag 929,07 Euro

Davon werden 40% angerechnet 371,63 Euro

Rentenhöhe nach Einkommensanrechnung 557,44 Euro

Wie bereits von W^lfgang ausgeführt, werden bei bestehender Pflichtversicherung noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei nach den gesetzlichem Beitragssätzen.

Derzeit betragen diese:

7,3% Eigenbeteiligung für Rentenbezieher zum Krankenversicherungsbeitrag

plus ggf. die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse

plus 3,05% Pflegeversicherungsbeitrag oder 3,40%, falls keine Elterneigenschaft vorliegt. Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung könnte ggf. ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss bestehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

@ REnte1

Vielen Dank für Ihren Hinweis! So ist es korrekt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

W^lfgangam 07.08.2022 | 21:17
Hallo Werner, altes oder neues Hinterbliebenenrentenrecht? Altes Recht = Eheschließung vor 2002 UND wenigstens einer von beiden ist vor 1962 geboren. Dann günstiger, da der Aufstockungsbetrag nicht als Einkommen zählt. Also nur die 2.300 brutto - 40 % = 1.380 1.380 - 951 (Freibetrag West) = 429 <- davon 40 % = 172 Kürzungsbetrag für die Witwerrente. *) Witwerausgangsrente 800 - 172 = 628 brutto. Bei bestehender _KV-Pflichtversicherung_ werden rd. 11 % von der Witwerente noch abgezogen - für die Restrechnung bitte den eigenen Abakus bemühen ;-) ...bei freiwilliger GKV oder PKV sieht das etwas anders aus - dazu fehlen Informationen. Gruß w. *) Grundinformationen in diesem DRV-Merkblatt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Abschlägeam 10.08.2022 | 18:57
So wie es oben in der Antwort vom 'Experten' steht. Ihr Arbeitseinkommen brutto (steuer-/SV-pflichtig) wird zunächst pauschal um 40 % gekürzt (also nicht nach Gehaltsabrg. oder individuellem Steuersatz exakt, sondern 'pauschal') Der Zurechnungsbetrag ist nicht steuer/SV-pflichtig, deshalb erfolgt hier keine pauschale Kürzung Beides zusammen ergibt Ihr 'anzurechnendes Nettoeinkommen'. Von dem dann der Freibetrag abgezogen wird. Und vom darüberliegenden Betrag werden dann 40 % direkt von der Witwenrente abgezogen. Und hier sind sie also, die 40% Abzüge vom verbleibenden Einkommens-Nettobetrag :-) (vom Freibetrag selbst, diese ca. 952 EUR, wird ja nichts abgezogen, der steht Ihnen voll zu)
Werneram 10.08.2022 | 18:41
Vielen Dank für hinreichenden Antworten. Ich habe auf einigen SEITEN im Internet gelesen, das Die 40% Tagen anrechenbaren Abzüge vom nettofreibetrag Direkt von der Witwenrente abgezogen werden. Was ist denn jetzt richtig? Vielen Dank
W°lfgangam 10.08.2022 | 19:48
Hallo Werner, der 40%-Abzug kommt zufälligerweise 2x vor. Zunächst vom Bruttoentgelt (nicht für den Aufstockungsbetrag!), dann das 'Zuvieleinkommen' zu 40% von der Witwerrente runter – natürlich zunächst Brutto. Der Auszahlungsbetrag regelt sich dann von allein über die KV/PV. Tipp: bleiben Sie beim Lesen von Renteninformationen grundsätzlich auf den DRV-Seiten. Wollen Sie in die Tiefe deren Informationen schauen, wählen Sie rvRecht /SGB6 ...reicht zum Schmökern + Aha-Erkenntnisse für viele lange Nächte ;-) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… speziell: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w.
REnte1am 11.08.2022 | 13:50
Experten-Antwort Berechnung in der letzten Zeile nochmal anschauen. Angerechnet werden 371,63 Euro auf die "Witwenrente" von 800,00 Euro. Witwenrente . . . . . . . 800,00 Euro Davon werden . . . . . . 371.63 Euro angerechnet(abgezogen). Rentenhöhe nach Einkommen: 428,37 Euro. KV u. PV wie oben. MfG.
REnte1am 11.08.2022 | 13:37
Werneram 12.08.2022 | 16:09
Ich dennoch etwas verwirrt Bei dem gleichen Thema mit Datum vom 01.07.2020, 13:08h wird vom Experten Team eine andere Verrechnung dargestellt. Frage: hat sich die Verrechnung geändert? Vielen Dank
Abschlägeam 12.08.2022 | 22:30
Hallo Werner, man kann in der Forensuche nach dem Erstelldatum suchen oder nach dem Betreff. Innerhalb eines Beitrages funktioniert es nicht :-( Wenn Sie also noch wissen, wo Sie den obigen Beitrag gefunden hatten, sollten Sie den kompletten Link (https://...) aus der Browserzeile kopieren und hier einfügen. Dann könnte man da vielleicht noch einmal drauf eingehen. Die aktuelle Rechtslage - und eigentlich ist ja nur die für Sie interessant - finden Sie in der schon von 'W°lfgang' erwähnten Rechtsportal der Rentenversicherung 'RV Recht'. das öffentlich zugänglich ist. Unter diesem Link finden Sie die Arten der Einkünfte, die bei einer Witwenrente berücksichtigt werden https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Und hier wird die Berechnung auch noch mal erklärt: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… ggfs. folgen Sie von diesen Links aus zu weiteren Verweisen. Vielleicht erklärt sich ja dadurch bereits Ihre Zusatzfrage. Ein schönes Wochenende!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026