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Experten-Antwort

Altersteilzeit- Voraussetzung erfüllt?

von Sabine24.10.2021 | 09:49
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2 Antworten

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Mein Arbeitgeber bietet Altersteilzeit an. Voraussetzung dafür ist dass man die letzten 5 Jahre 1080 Tage Sozialversicherung eingezahlt hat. Nun ist es so dass ich in den letzten 5 Jahren 3 Jahre krank war. Ich bekam 1,5 Jahre Krankengeld, wurde von Krankenkasse ausgesteuert und erhielt dann Arbeitslosengeld 1 für 1,5 Jahre. Das Arbeitsverhältnis bestand während dieser Zeit weiterhin bei meinem Arbeitgeber. Habe ich diese 1080 Tage Sozialversicherung dann erfüllt oder nicht? Kann mich da bitte jemand aufklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung von Altersteilzeit erfüllt sind, kann Ihnen im Forum leider nicht geholfen werden. Wie bereits zuvor erwähnt handelt es sich hier um eine arbeitsrechtliche Prüfung, die vom Arbeitgeber vorzunehmen ist.

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1 Antworten

Siehe hieram 24.10.2021 | 14:40
Hallo Sabine, die Voraussetzungen für die ATZ beinhalten die 'sozialversicherungspflichtige Beschäftigung' von 1080 Tagen innerhalb der letzten fünf Jahre. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilz… "Anspruch haben Beschäftigte, die mindestens 55 Jahre alt sind noch mindestens drei Jahre bis zur Rente haben innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage (3 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Dazu gehören auch Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II." Während des Bezuges von Krankengeld wurden zwar auch SV-Beiträge für Sie bezahlt (RV/PV/AlV), aber während dieser Zeit waren Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht 'beschäftigt' und auch nicht 'vermittelbar'. Letztendlich hat aber Ihr Arbeitgeber zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, denn es handelt sich hier dann um 'Arbeitsrecht'. Hatten Sie in dieser Zeit auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt? Es ist schon etwas ungewöhnlich, dass Sie ALGI trotz Arbeitsverhältnis so lange bekommen haben, ohne dass die Agentur für Arbeit nach der davor liegenden langen Krankheit nicht zum Antrag auffordert. Dann allerdings wäre ein ATZ-Vertrag nicht möglich, so lange über eine EM-Rente noch nicht entschieden wurde. Und sofern Ihnen eine halbe EM-Rente bewilligt werden würde, wären die Möglichkeiten des Erhalts Ihres Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeit ebenfalls zu prüfen, aber nicht im Rahmen von ATZ, sondern ob Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein 'leidensgerechter' Teilzeitarbeitsplatz von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden kann. Vielleicht sollten Sie sich auch noch mal direkt bei Ihrer zuständigen DRV beraten lassen. Alles Gute!
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