Hallo Sabine,
die Voraussetzungen für die ATZ beinhalten die
'sozialversicherungspflichtige Beschäftigung' von 1080 Tagen innerhalb der letzten fünf Jahre.
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilz…
"Anspruch haben Beschäftigte, die
mindestens 55 Jahre alt sind
noch mindestens drei Jahre bis zur Rente haben
innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage (3 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Dazu gehören auch Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II."
Während des Bezuges von Krankengeld wurden zwar auch SV-Beiträge für Sie bezahlt (RV/PV/AlV), aber während dieser Zeit waren Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht 'beschäftigt' und auch nicht 'vermittelbar'.
Letztendlich hat aber Ihr Arbeitgeber zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, denn es handelt sich hier dann um 'Arbeitsrecht'.
Hatten Sie in dieser Zeit auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt? Es ist schon etwas ungewöhnlich, dass Sie ALGI trotz Arbeitsverhältnis so lange bekommen haben, ohne dass die Agentur für Arbeit nach der davor liegenden langen Krankheit nicht zum Antrag auffordert.
Dann allerdings wäre ein ATZ-Vertrag nicht möglich, so lange über eine EM-Rente noch nicht entschieden wurde. Und sofern Ihnen eine halbe EM-Rente bewilligt werden würde, wären die Möglichkeiten des Erhalts Ihres Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeit ebenfalls zu prüfen, aber nicht im Rahmen von ATZ, sondern ob Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein 'leidensgerechter' Teilzeitarbeitsplatz von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden kann.
Vielleicht sollten Sie sich auch noch mal direkt bei Ihrer zuständigen DRV beraten lassen.
Alles Gute!