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Experten-Antwort

Altersteilzeit - vorgezogene Rente - Schichtarbeit

von Thomas B21.12.2021 | 20:56
842 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich denke über eine Altersteilzeit im Blockmodell nach. Ich habe die Möglichkeit früher (aber mit Abschlägen) in Rente zu gehen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich den ATZ Vertrag annehmen kann und danach die vorzeitige Rente beantragen kann, oder muss der ATZ Vertrag bis zum Beginn der Regelaltersrente laufen? Die 2. Frage, die sich mir stellt, ich arbeite im Nachtschichtsysten, dadurch schwankt mein monatliches Grundgehalt immer etwas. Ich erhalte Grundgehalt zzgl Zuschläge. Wenn ich mich in der Aktivphase befinde, erhalte ich dann einen Durchschnittslohn bspw der letzten 6 Monate vor dem ATZ Vertrag, oder erhalte ich weiterhin die exakte Berechnung meines Gehalts, zzgl einer dann schwankenden AUfstockung? Besten Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas B,

„KSC“ und „W°lfgang“ haben Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet.

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2 Antworten

KSCam 21.12.2021 | 21:44
Die ATZ muss nicht bis zur Regelaltersgrenze gehen, die kann auch bis zu einer vorgezogenen Rente gehen. Die 2. Frage beantwortet Ihr Arbeitgeber.
W°lfgangam 21.12.2021 | 22:07
Hallo Thomas B, ATZ muss nur bis zum erst möglichen Altersrentenbeginn laufen - bei den meisten das 63 Lbj. (und dafür werden nur/zwingend 35 Versicherungsjahre im Rentenkonto gebraucht <- Aufschluss darüber gibt Ihre letzte Rentenauskunft!), bei schwerbehinderten Menschen ist das noch mit =< 62 möglich. Basis für die Berechnung des Arbeitsentgelts für das ATZ-Entgelt ist Ihr vorlaufenden/_regelmäßiges_ Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate - welche Zuschläge ggf. halbiert (in der aktiven/passiven Phase voll/halb/gar nicht mehr) zu berücksichtigen sind, ist in Ihrem ATZ-Tarifvertrag geregelt <- darüber befragen Sie Ihren AG bzw. Ihren Personalrat = arbeitsrechtliche Frage und hier im Rentenforum nicht Thema! Nebenbei: die Differenzen zwischen Rente ab 63 und (nur) 65 (abschlagsfrei mit 45 Jahren) können für Jg. ab 64 schon auf rd. 500 € Monatsrente zugehen *). Im Detail/individuell schlaut Sie die nächste Beratungsstelle auf. Gruß w. *) rein gesetzliche Rente ...wenn Ihnen Ihr AG noch ein 'Leckerli'/(Unterschriftsköder für die ATZ ;-)) im Rahmen des halben (Brutto)Rentenabschlags auf die Betriebsrente drauflegt, geht die effektive Differenz vielleicht auf 300 - 400 € zurück. Bei 'Niedriglöhnern' mit nur 1,2 – 1,5 EP in den letzten Jahren können es auch nur 200 € sein ;-)
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