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Experten-Antwort

Altersteilzeitrechner

von Susi10.05.2023 | 11:50
516 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Vorsorge-Team, ich habe eine Frage zu der Bruttoaufstockung durch den Arbeitgeber. Laut Ihrem Rechner muss der AG mind.20% aufstocken maximal liegt der Betrag bei 20% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (also Ost=1.420€). Die Frage lautet: kann der Aufstockungsbetrag plus des neuen Nettolohnes auch den vorher gezahlten Nettlohn übersteigen? Oder darf er maximal gleich sein? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich zunächst die Infobox unten im Altersteilzeitrechner zitieren:

"Infos zum Altersteilzeitrechner:

Der Altersteilzeitrechner dient nur zur Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit.

Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.

Die Steuerberechnungen innerhalb des Rechners basieren auf dem „Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer“ des Bundesfinanzministeriums. Mit dem Rechner wird eine angenäherte Einkommensteuer berechnet. Die Berechnung der tatsächlichen Einkommensteuer ist sehr komplex und wird von Ihrem zuständigen Finanzamt nach Prüfung aller Unterlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer individuellen Situation berechnet. Diese Berechnung ist im Rahmen eines Online-Rechners, der aus Gründen der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit nur mit wenigen Eingaben arbeitet, nicht möglich.

Außerdem gibt es häufig andere, Nettozusagen betreffende Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen."

Daraus folgt a) dass der Rechner nicht geeignet ist, die genaue Veränderung Ihres Nettoeinkommens unter Berücksichtigung insbesondere aller steuerlichen Einflüsse (z.B. die Auswirkung der an sich steuerfreien Aufstockungsbeträge auf die Steuerprogression und ggf. daraus resultierende Steuernachzahlungen) zu berechnen und b) die Frage nach einer eventuellen Nettodeckelung seitens Ihres Arbeitsgebers aufgrund tarifvertraglicher und / oder betrieblicher Regelungen (siehe letzter Absatz der Info) hier nicht beantwortet werden kann. Der Rechner dient lediglich einer groben finanziellen Orientierung.

Ihre Frage kann letztendlich nur von seiten Ihres Arbeitgebers beantwortet werden, indem er Ihnen eine Probe-Gehaltsabrechnung mit den bei Ihrem Arbeitgeber geltenden Altersteilzeitkonditionen zur Verfügung stellt.

Zu den steuerlichen Fragen müsste ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Konsultiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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