Hallo Thomas,
arbeitsrechtliche Fragen können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.
Seitens der Rentenversicherung wäre es grundsätzlich kein Problem den späteren Rentenbeginn ohne Abschlag zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das ist keine Rentenfrage sondern betrifft Arbeitsrecht.
PS: wenn Sie mit Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie nicht unterschreiben, bzw hätten nicht untrschreiben müssen. Eigentlich ganz einfach.
Aber was sollte Ihr AG machen wenn Sie ab November 2028 den Antrag auf Rente nicht stellen, sondern das erst Anfang 2029 auf den 01.05.2029 machen- der Lohn endet am 31.10.? Aber auch das kümmert die DRV nicht.
einfach mal googeln liefert
www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/nach-der-passiven-atz-zwingend-die-gesetzliche-rente-beantragen
Sogar eine entsprechende Expertenantwort!
einfach mal googeln liefert
www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/nach-der-passiven-atz-zwingend-die-gesetzliche-rente-beantragen
Sogar eine entsprechende Expertenantwort!
siehe auch www.finanztip.de/community/forum/thema/31275-alg-nach-atz/?pageNo=2
Das ist keine Rentenfrage sondern betrifft Arbeitsrecht.
PS: wenn Sie mit Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie nicht unterschreiben, bzw hätten nicht untrschreiben müssen. Eigentlich ganz einfach.
Aber was sollte Ihr AG machen wenn Sie ab November 2028 den Antrag auf Rente nicht stellen, sondern das erst Anfang 2029 auf den 01.05.2029 machen- der Lohn endet am 31.10.? Aber auch das kümmert die DRV nicht.
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