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Altersvorsorge-Entgeltumwandlung/KV-PV?

von torimori18.01.2008 | 22:27
1270 Ansichten
3 Antworten
Hallo und guten Abend.. ich las gerade unter dem 17.01.08 den Beitrag von Franziska mit u.a. Antwort von Amadé betreffend Altersvorsorge/KV-/PV-Beitrag. Ich habe zur betrieblichen Altersvorsorge einen Entgeltumwandlungsvertrag abgeschlossen, bei dem "die Beiträge in der Ansparphase unbegrenzt steuerfrei und bis 31.12.2008 bis zu einem Betrag von jährlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (alte Bundesländer) sozialversicherungsfrei sind. Die späteren Leistungen werden nachgelagert besteuert-im Rentenalter zu einem in der Regel wesentlich niedrigeren Steuersatz und unter Ausnutzung hoher Freibeträge" ("-"Zitat des Versorgungswerkes). Ich werde ab 01.01.2009 vorzeitig in Rente gehen und somit auch die ob. gen. betriebliche Altersvorsorge vorzeitig als Einmalleistung in Anspruch nehmen. Wird diese nun sozialversicherungspflichtig sein? Ist eigentlich kein Thema der Rentenversicherung, aber Amadé scheint da genaue Kenntnisse zu haben?? Wäre daher für eine Antwort dankbar ;o) Gruß torimori

3 Antworten

Amadéam 19.01.2008 | 16:40
Das mit der Vollverbeitragung ist aktuell geltender Rechtsstand und wird mit ziemlicher Sicherheit - wegen der klammen Kassenlage - auch am 01.01.2009 noch gelten. Wenn der Betriebsrentenbetrag nicht nur minimal sein sollte, sind Sie dabei und zwar volles Programm. Ihre gesetzliche Krankenkasse wird mit dem VOLLEN Beitragssatz zur Kranken- und mit dem VOLLEN Beitragssatz zur Pflegeversicherung zulangen. Wegen des Gesundheitsfonds, Reform der Pflegeversicherung und anderer Spässe stehen wir vor einer massiven Anhebung der jeweiligen Beitragssätze, die zum Teil schon jetzt im Gange ist. Sie sind dann jeweils immer voll dabei und zwar ungefragt. Ein Mehr an Leistungen werden Sie für Ihre Freundlichkeit aus Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung leider nicht erhalten, eher ist das Gegenteil zu befürchten.
Amadéam 19.01.2008 | 17:09
torimoriam 20.01.2008 | 12:30
Hallo Amadé, vielen Dank für die prompte (aber verbittert klingende ;o) ) Antwort und den Hinweis auf www.webdoxx.de. Darin konnte ich lesen, dass ich bezüglich des KV-/PV-Beitrages wohl unter die so gen. "Bagatellgrenze" bei der Einmalzahlung falle, da ich einen relativ geringen Gehaltsanteil in die Entgeltumwandlung gesteckt habe und auch sehr "rentennah" abgeschlossen habe. Dass die Rentenlage für die "jüngere Generation" wesentlich schlechter aussehen wird, ist ein Trauerspiel .. aber wir wollen hier ja nicht politisieren. Vielen Dank nochmals und einen schönen Sonntag torimori
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