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Experten-Antwort

Altersvorsorge Rürup Höchstbetrag bei Erwerbsminderungsrente

von Pia11.01.2022 | 21:40
165 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, dieses Jahr ist als Höchstbetrag für die Sonderausgaben zur Altersvorsorge ein Gesamtbetrag von 25.639 Euro möglich. Ich bin erwerbsgemindert und erhalte dieses Jahr eine Einmalzahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge. Hiervon möchte ich in einen bestehend Rürup-Versicherung einzahlen. Ist der volle Betrag 25.639 für Rürup einzahlbar (und sind 94% hiervon absetzbar?)? Mit einer Erwerbsminderungsrente fallen ja keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an, die ich vorab vom Höchstbetrag abziehen müsste? Gruss Pia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2022 | 09:06

Hallo Pia,

Ja.

Eine zertifizierte Basis Rente (auch Rürup Rente genannt) zählt -wie die gesetzliche Rente auch – zu den sogenannten Leibrenten.

Hierfür geleistete Beiträge sind (bis zu einem gewissen Höchstbetrag) als sogenannte Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Es sind Altersvorsorgeaufwendungen.

Umgekehrt unterliegen diese Renten dann in der Auszahlungsphase grundsätzlich der Steuerpflicht.

Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass Sie derzeit keine Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (Rentenbezieherin).

Somit könnten Sie diesen steuerlichen Höchstbetrag alleinig durch ihre geplante Einzahlung in die Rürup Rente ausschöpfen.

Bitte beachten Sie, dass sich bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, der Maximalbetrag grundsätzlich verdoppelt.

Für detailliertere Antworten in steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerfachmann (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein etc.), da wir hier als RV nur Grundzüge erläutern können und dürfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Siehe hieram 11.01.2022 | 22:03
Hallo Pia, da es sich bei Ihrer Frage um 'Steuerrecht' handelt, kann sie leider hier im Forum der 'Rentenversicherung' nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich sich deshalb bitte z.B. direkt an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater. Viel Erfolg und alles Gute!
Berndam 12.01.2022 | 14:01
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Jedoch sollten Sie auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der betrieblichen Altersversorge und auch aus der Rürup beachten, sofern Sie gesetzlich versichert sind.
Schadeam 12.01.2022 | 14:41
Hallo Pia, da es sich bei Ihrer Frage um 'Steuerrecht' handelt, kann sie leider hier im Forum der 'Rentenversicherung' nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich sich deshalb bitte z.B. direkt an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater. Viel Erfolg und alles Gute!
Dies ist ein Forum zur Altersvorsorge. Die Frage kann man auch aus nicht-steuerlicher Sicht beantworten. Allein nach der max. Beitragshöhe.
....kann man vielleicht, das gehört aber nicht zum Aufgabengebiet eines DRV Mitarbeiters, grins, muss der also nicht wissen und beantworten....
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