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Altersvorsorge und Arbeitgeberwechsel

von Melli03.12.2007 | 20:27
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2 Antworten
Ich mache mir Sorgen um die eingezahlten Beträge zu meiner betrieblichen Altersvorsorge, denn bei mir steht nach gut drei Jahren ein Arbeitgeberwechsel an. Seit Nov. 2004 zahle ich über meinen Arbeitgeber monatlich 278,- EUR an die ufba (Unterstützungskasse zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung e.V.) Diese Beiträge werden von der ufba in eine so genannte Rückdeckungsversicherung bei der Volksfürsorge angelegt, -kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Beim Erreichen des Rentenalters, erhalte ich die Leistungen direkt von der ufba. - Soweit, so gut, wenn ich denn bis zum Renteneintritt bei diesem Arbeitgeber bleiben würde, aber nun wechsle ich, und ein Übertragen auf den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich. Was geschieht nun mit meinen eingezahlten 10.000,- EUR? - Ich denke da an die Vertragsabschlussprovision oder an Verwaltungskosten? Was bleibt mir da noch? Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften?

2 Antworten

Maria L.am 04.12.2007 | 09:46
Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Dann bleiben die Ansprüche aus den bereits erfolgten Einzahlungen bestehen, was natürlich nur zu einer Mini-Rente führt. Vermutlich sind die anteiligen Kosten in so einem Fall sehr hoch, denn ich glaube nicht, daß die Abschlußkosten rückwirkend vermindert werden. Fragen Sie doch mal nach bei Ihrem Anbieter, wie hoch die Kosten des Vertrags sind und welche voraussichtliche Rente Sie aus Ihren bis jetzt errichteten Beiträgen erhalten werden. Mir ist bei einem Arbeitgeberwechsel das gleiche passiert, eine Weiterführung war nicht möglich, und eine Übertragung der Ansprüche in einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber erschien mir zu teuer, weil dann erneute Abschlußkosten angefallen wären. Genaue Auskünfte über die Modalitäten habe ich damals weder vom alten noch vom neuen Arbeitgeber/Anbieter erhalten können. Den alten BAV-Vertrag privat weiterzuführen (wenn das in Ihrem Fall überhaupt möglich ist), rentiert sich nicht, weil auf alle Betriebsrenten später doppelte KV- und PV-Beiträge fällig werden, auch wenn die Einzahlungen (teilweise) aus bereits verbeitragtem und versteuertem Einkommen erfolgt sind. Ich habe daraus für mich folgende Konsequenz gezogen: nie wieder betriebliche Altersvorsorge, es sei denn, sie ist vollständig arbeitgeberfinanziert.
Melliam 04.12.2007 | 21:05
Hallo Maria L. und Experte! Vielen Danke für die schnellen Antworten! Ich werde mich mal an die Versicherung und an meinen noch Arbeitgeber wenden um Weiteres zu erfahren. Gruß Melli
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