Hallo Heinz,
sie können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Eine aktuelle Förderberechtigung muss nicht vorliegen. Die Übertragung ist steuerunschädlich.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam