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Experten-Antwort

Altersvorsorgezulage, Kindererziehungszeiten, Schulbesuch als Anrechnungszeit und Formulare

von Dennis17.09.2018 | 14:56
234 Ansichten
2 Antworten
Hallo liebe Forumsexperten. Wie man der Überschrift entnehmen kann, scheine ich ein ziemlich kompliziertes Problem zu haben. Tatsächlich ist das hoffentlich nicht so, sondern durch eine kurze Geschichte zu erklären: Vor einiger Zeit erhielt meine Frau von der DRV Bund bezüglich Altersvorsorgezulage einen Brief, dass im Versicherungsverlauf für 2015 keine Pflichtbeitragszeit eingetragen ist, somit die Zulage evtl. nicht zusteht. Dieses Problem versuche ich nun durch erstmalige Klärung des Versicherungsverlaufs meiner Frau zu klären. Haben also einige Formulare erhalten und ich frage mich jetzt: Was muss? Was kann? 1. Für unsere Tochter (geb. 2014) und unseren Sohn (geb. 2012) haben wir wohl verpasst, Erziehungszeiten für meine Frau eintragen zu lassen, also Formular V0800 ausgefüllt, check! Damit sollte das Problem mit der Altersvorsorgezulage beseitigt sein, korrekt? 2. Meine Frau war während ihres Schulbesuchs (weiterführende Schule, Gesamtschule, bis zum Abitur)nebenbei geringfügig beschäftigt, scheinbar war der Schulbesuch nicht bekannt bei der DRV, da Zeiten während ihres Schulbesuchs ungeklärt sind. Sollten diese Sicherheitshalber auch nach Jahren des Abschlusses mit Formular V0510 von der Schule bestätigt werden? Da sind nun erstmal die beiden Dinge, die mich hauptsächlich beschäftigen. Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Danke und viele Grüße Dennis

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2018 | 16:20

Hallo Dennis,

für die Kinder ist das Formular V0800 vollkommen korrekt. Fügen Sie hier bitte die Geburtsurkunden bei.

Für die Schulzeit nach dem 17. Lebensjahr wird allerdings ein anderes Formular benötigt. Einmal der V0100 (Antrag auf Kontenklärung) und der V0410 (Fragebogen für Anrechnungszeiten). Im letzten Formular können dann Angaben zur Schulausbildung gemacht werden. Hier reicht als Nachweis dann eine (beglaubigte) Kopie des Abschlusszeugnisses.

1 Antworten

DRVam 17.09.2018 | 16:15
Füllen Sie den V0800 vollständig aus und übersenden Sie diesen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden an den zuständigen Rententräger Ihrer Frau. Die Zulagenstelle kann dann dem Versicherungskonto Ihrer Frau die erforderliche Versicherungsplicht entnehmen und wird die Zulagen nachträglich gewähren. Bezüglich der Schulzeiten sollten Sie Nachweise an den Rententräger senden, aus dem Beginn und Ende der Schulzeiten ersichtlich sind. Diese Zeiten werden von den Schulen nicht automatisch der Rentenversicherung mitgeteilt!
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