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Experten-Antwort

Alterteilzeitrente

von Bertram29.05.2017 | 15:58
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3 Antworten

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Beim lesen hier im Forum ist mir aufgefallen, dass geschrieben wird, dass es Altersteilzeitrenten nur gäbe, wenn danach übergangslos in die Altersrente gegangen wird. Mir hat mein Arbeitgeber eine Altersteilzeitrente, die er aber voll finanziert, angeboten, bei der ich in den frühestmöglichen Rentenzugang gehen würde, also mit Abschlägen. Diese Alterteilzeit meines Arbeitgebers sieht vor, 3 Jahre voll arbeiten bei 85% Bezuges des Gehaltes mit Bonus usw. Danach 3 Jahre daheim bleiben, weiterhin 85% Gehalt bekommen aber ohne den Leistungsbonus. Danach übergangslos in die Abschlagsrente. Wie kommt es zu diesen unterschieden ? Sind das noch Infos, aus Zeiten, als der Staat bei der Altersteilzeit noch mitzahlte ? Was passiert, wenn ich in diese Abschlagsrente dann nicht gehe und stattdessen zum Arbeitsamt und ALG I beantrage ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bertram,

in der Rentenversicherung ist es für den Anspruch auf vorzeitige Altersrente unerheblich, ob sie direkt nach Ende einer vertraglich vereinbarten Altersteilzeit in die Altersrente wechseln. Es kommt nur darauf an, dass Sie die entsprechenden Mindestversicherungszeiten und das entsprechende Rentenalter erfüllen.

Inwieweit Sie nach Ende einer Altersteilzeitvereinbarung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit.

Für den Fall, dass Sie eine Zwischenzeit bis zu einem gewünschten Altersrentenbeginn aus eigenen Mitteln überbrücken wollen, denken Sie bitte auch an Ihren Krankenversicherungsschutz.

Ansonsten kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Lassen Sie sich individuell beraten, ob sich ein späterer Rentenbeginn mit weniger oder keinen Abschlägen rechnet.

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2 Antworten

Rentensputnikam 29.05.2017 | 17:02
Sie können sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausrechnen lassen, ob es Sinn macht, die Altersrente erst in Anspruch zu nehmen, wenn die Abschläge geringer sind oder sogar ganz wegfallen und Sie die Zwischenzeit aus eigenen Mitteln überbrücken, Bezüglich der Zahlung von Arbeitslosengeld müssen Sie mit der Agentur für Arbeit Rücksprache halten.
W*lfgangam 29.05.2017 | 19:01
Hallo Bertram, die "richtige Altersrente nach Altersteilzeitarbeit" endete mit Jahrgang 1951, insofern sind Sie aus dieser Rentengeschichte raus. Grundvoraussetzung war, das nach mind. 2 Jahren ATZ vor Rentenbeginn diese Rentenart möglich war (neben anderen 'Kleinigkeiten') und der AG bei Beginn ATZ vor 2010 noch Förderungen vom 'Arbeitsamt' einsacken konnte. Aber, auch diese Rentenart hatte bereits hohe Abschläge. Wenn heute ATZ angeboten/vereinbart wird, ist die grundsätzlich bis zum frühestmöglichen Altersrentenbeginn zu vereinbaren - oft bis zur Altersrente an langjährig Versicherte ab 63.*) nach erforderlichen 35 Versicherungsjahren mit hohen Abschlägen. *) der AG will Sie einfach nicht länger zu seinen Lasten 'durchfüttern'. Von daher sind ATZ-Verträge bis zum ungekürzten Altersrentenbeginn eher ungewöhnlich, aber möglich. Ob Sie nach Ende der ATZ überhaupt in Rente gehen, bleibt Ihnen überlassen - Sie können umgehend eine neue Vollbeschäftigung aufnehmen und/oder sogar beim 'Arbeitsamt' noch das ALG abgreifen ...nach deren Spielregeln versteht sich :-) Wie Rentensputnik schrieb: Beratung ! ...über Sinn/Unsinn eines späteren Rentenbeginns und die überbrückenden Möglichkeiten – und _genaues Lesen_ des ATZ-Vertrags und des Bedingungen. Gruß w.
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