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Experten-Antwort

Alterungsrückstellungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

von Klaus Hubschmidt26.03.2015 | 22:51
1650 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Versicherung ist Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit. In welchem Umfang bildet die gesetzliche Rentenversicherung Alterungsrückstellungen (so nennt man es glaub ich in der PKV) oder Altersrücklagen aus den Beiträgen der jüngeren Versicherten bzw. ist sogar kraft Gesetz dazu verpflichtet solche zu bilden?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

das gesetzliche Rentenversicherungssystem ist ein umlagefinanziertes System.

Die Rentenversicherungsträger müssen lediglich eine „Nachhaltigkeitsrücklage“ bilden (früher „Schwankungsreserve“). Der bereits von W*lfgang genannte Link beschreibt, wie dieses System grds. aufgebaut ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Zweige der Sozialversicherungen können vom Begriff her nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte (Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen. Es hat aber auch traditionelle Gründe, dass das Wort „Versicherung“ im Namen der RV-Träger erhalten geblieben ist, da das ursprüngliche System noch Rücklagen kannte.

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8 Antworten

W*lfgangam 26.03.2015 | 23:37
Hallo Klaus Hubschmidt, die DRV ist kein Kapitalanlagesystem, kann somit kein Geld in wirtschaftlich schlechten Zeiten 'verbrennen', muss daher auch nichts anlegen/zurückstellen - ist ein reines Umlagesystem (Beiträge rein/Rente raus im selben Monat), das hin- und wieder etwas die Einzahlungs- und Auszahlungsmodalitäten über den Gesetzgeber anpassen lassen muss, um aktuell und für die mittel-/langfristige Zukunft das seid 100 Jahren funktionierende System zu sichern. Alles weitere erklärt Ihnen Ihr unbescholtener/ahnungsloser Abgeordneter im Wahlkreis, oder global eben der Wiki-Eintrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung Bei privat agierenden Versicherungen/wie Sie sagen Risikoausgleich, sieht das anders aus, wenn es sich auf einen Kapitalstock stützt, der zudem 'unkontrolliert irgendwo' gespeichert/angelegt wird und vom Geschehen des Marktes/'Bangstern' abhängt ...die Performance mag manchmal ertragreicher sein, im Mittel eher weniger – nun, Sie kennen die Entwicklung/Werdegang privater Einlagen der letzten 15 Jahre ;-) Kein Experte der DRV wird darüber hinaus irgendwelche Aussagen treffen, als ein klares KEINE/NEIN auf Ihre Frage. Außer einem kleinem Taschengeld ist die Kapitalansammlung in der DRV eng begrenzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeitsr%C3%BCcklage Uns Nobbi hat doch schon die Vorgabe gegeben 'Die Renten sind sicher' – zur Höhe hat sich nicht festgelegt ...wie wachsweich Politik sich aktuell etwas vollere Rentenkassen zunutze macht, haben Sie doch mit dem Rentenpaket im letzten Jahr erlebt/was die die Zukunft der jüngeren/späteren Generation schert ... Gruß w.
senf-dazuam 27.03.2015 | 09:20
Weil Freitag ist ... :) Das Zitat lautet "Zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher", es fiel am 10. Oktober 1997 im Bundestag. Von Mehrzahl war hier nie die Rede ;) Aber generell noch ein herzliches Dankeschön für Ihre guten (und auch in letzter Zeit meist gut gelaunten) Beiträge!
Klaus Hubschmidtam 27.03.2015 | 14:27
Vielen Dank für die rasche Beantwortung. Allerdings ist der Name oder die Bezeichnung "Rentenversicherung" dann falsch und irreführend. Versicherung ist immer Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit. Als Bezeichnung oder Name wäre dann zum Beispiel gesetzliche Rentenkasse oder Rentenverwaltung weitaus zutreffend bzw. richtig. Deutsche Rentenkasse oder deutsche Rentenverwaltung richtigerweise der Name der Deutschen Rentenversicherung. Denn versichern tut die Deutsche Rentenversicherung nun wirklich nicht, sie sammelt Geld von Beitragszahlern und gibt es an ältere Menschen weiter. aus die Maus!
Klugschei?eram 27.03.2015 | 19:50
Wie die Bezeichnung zu lauten hat, bestimmt der Gesetzgeber. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR1…
GroKoam 27.03.2015 | 21:33
Hallo Klaus, das gesetzliche Rentenversicherungssystem ist ein umlagefinanziertes System. Die Rentenversicherungsträger müssen lediglich eine „Nachhaltigkeitsrücklage“ bilden (früher „Schwankungsreserve“). Der bereits von W*lfgang genannte Link beschreibt, wie dieses System grds. aufgebaut ist.
Vielen Dank für die rasche Beantwortung. Allerdings ist der Name oder die Bezeichnung "Rentenversicherung" dann falsch und irreführend. Versicherung ist immer Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit. Als Bezeichnung oder Name wäre dann zum Beispiel gesetzliche Rentenkasse oder Rentenverwaltung weitaus zutreffend bzw. richtig. Deutsche Rentenkasse oder deutsche Rentenverwaltung richtigerweise der Name der Deutschen Rentenversicherung. Denn versichern tut die Deutsche Rentenversicherung nun wirklich nicht, sie sammelt Geld von Beitragszahlern und gibt es an ältere Menschen weiter. aus die Maus!
Erbsenzähler oder doch Haarespalter?
Gackiam 27.03.2015 | 23:02
Dafür schmeissen die RV-Träger aber das Geld zum Fenster raus! Sonst hätten wir nämlich nur einen einzigen Träger in Deutschland, das würde reichen. So zahlen wir viele Geschäftsführungen und Vorstände und Lobbyisten und Referenten und und und, die jeden Monat horrende Summen einkassieren. Daran krankt der gesamte Staatsapparat und für die Bürger/Rentner gibt es statt dessen "Sparpakete" .....
von Kortzfleisch am 28.03.2015 | 12:35
Vielen Dank für die rasche Beantwortung. Allerdings ist der Name oder die Bezeichnung "Rentenversicherung" dann falsch und irreführend. Versicherung ist immer Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit. Als Bezeichnung oder Name wäre dann zum Beispiel gesetzliche Rentenkasse oder Rentenverwaltung weitaus zutreffend bzw. richtig. Deutsche Rentenkasse oder deutsche Rentenverwaltung richtigerweise der Name der Deutschen Rentenversicherung. Denn versichern tut die Deutsche Rentenversicherung nun wirklich nicht, sie sammelt Geld von Beitragszahlern und gibt es an ältere Menschen weiter. aus die Maus!
Erbsenzähler oder doch Haarespalter?
Gratuliere GroKo, deine Fragestellung läßt erkennen, daß du die Tragweiter der Ausführungen dieses Hubschmidts richtig verstanden hast. Du bist viel klüger als du aussiehst.
Mr. Hanky Weihnachtskotam 28.03.2015 | 22:51
ter?
Gratuliere GroKo, deine Fragestellung läßt erkennen, daß du die Tragweiter der Ausführungen dieses Hubschmidts richtig verstanden hast. Du bist viel klüger als du aussiehst.
Wie sieht das GroKo denn nun aus, kannst Du das beschreiben?
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