Hallo, Micha,
entscheidend bei der Berechnung des Hinzuverdienstes ist das Einkommen, welches tatsächlich neben dem Einkommen AB Rentenbeginn erzielt werden wird. Unabhängig von der Art, ob also durch eine Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit erzielt. Nachgewiesen wird dies bei einer selbständigen Tätigkeit grds. durch den aktuellsten Steuerbescheid (ggf. Schätzungen), der Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt. Die DRV prüft dann nach Rentenbeginn regelmäßig, ob die angegebenen Werte sich nach oben bzw. nach unten verändert haben. Auch Sie können selbst Angaben zu Veränderungen machen.
Eine von Ihnen genannte Regelung ist uns nicht bekannt. Wir verweisen auf den bereits von „siehe hier“ genannten Link.
Ich habe aber irgendwo gelesen (weiß leider die Quelle nicht mehr)
Das man bei einem bestehendem Gewerbe, von den letzten 10 Jahren Gewinn, den höchsten ohne Abzüge dazuverdienen darf, ohne Rentenkürzung.
Dankeschön :-) für den Link
Ich habe die Quelle gefunden.
Es war nicht die Bäckerblume.
Da wir in Deutschland leben, gibt es auch hier eine Ausnahme von der Ausnahme. Wenn der Hinzuverdienst inklusive Rente das höchste Einkommen in den letzen 15 Jahren übersteigt, wird dieser Betrag zu 100 Prozent angerechnet. Vielleicht fragst du dich jetzt, wie die Rentenversicherung nachweisen kann, was du in den letzten 15 Jahren verdient hast? Als Angestellter wurde dein Einkommen automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Dies diente auch als Grundlage für die Berechnung deiner monatlichen Rente. Warst du allerdings selbstständig oder hast selbstständig etwas dazuverdient, bleibt dir nichts anderes übrig, als den mühseligen Gang auf den Dachboden vorzunehmen und alle Gehaltsabrechnungen zusammen zu suchen.
Dankeschön :-) für den Link
Ich habe die Quelle gefunden.
Es war nicht die Bäckerblume.
Da wir in Deutschland leben, gibt es auch hier eine Ausnahme von der Ausnahme. Wenn der Hinzuverdienst inklusive Rente das höchste Einkommen in den letzen 15 Jahren übersteigt, wird dieser Betrag zu 100 Prozent angerechnet. Vielleicht fragst du dich jetzt, wie die Rentenversicherung nachweisen kann, was du in den letzten 15 Jahren verdient hast? Als Angestellter wurde dein Einkommen automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Dies diente auch als Grundlage für die Berechnung deiner monatlichen Rente. Warst du allerdings selbstständig oder hast selbstständig etwas dazuverdient, bleibt dir nichts anderes übrig, als den mühseligen Gang auf den Dachboden vorzunehmen und alle Gehaltsabrechnungen zusammen zu suchen.
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