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Experten-Antwort

altes Nebengewerbe und Rente

von Micha06.11.2021 | 11:54
336 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich habe schon seid 30Jahren ein Nebengewerbe und gehe in 2 Jahren in Rente mit 10,8% Abzügen. Bin dann 62 Jahre. Wird mein Gewerbe, obwohl ich es schon 30Jahre habe, trotzdem auf meine Rente angerechnet

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2021 | 07:53

Hallo, Micha,

entscheidend bei der Berechnung des Hinzuverdienstes ist das Einkommen, welches tatsächlich neben dem Einkommen AB Rentenbeginn erzielt werden wird. Unabhängig von der Art, ob also durch eine Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit erzielt. Nachgewiesen wird dies bei einer selbständigen Tätigkeit grds. durch den aktuellsten Steuerbescheid (ggf. Schätzungen), der Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt. Die DRV prüft dann nach Rentenbeginn regelmäßig, ob die angegebenen Werte sich nach oben bzw. nach unten verändert haben. Auch Sie können selbst Angaben zu Veränderungen machen.

Eine von Ihnen genannte Regelung ist uns nicht bekannt. Wir verweisen auf den bereits von „siehe hier“ genannten Link.

7 Antworten

Siehe hieram 06.11.2021 | 12:05
Einkünfte aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit gelten als Hinzuverdienst. Hierzu gehören auch die lt. Steuerbescheid festgestellten steuerpflichtigen Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit/Gewerbeeinkünfte. Sofern diese den Freibetrag von 6.300 EUR/Jahr übersteigen, kann die Rente gekürzt werden. Das genauere Procedere wird Ihnen mit Rentenbescheid mitgeteilt. Hierbei ist es unerheblich, wie lange Sie Ihr Gewerbe schon betreiben.
Schadeam 06.11.2021 | 12:54
Das stand sicher in der Bäckerblume oder der Apotheken Rundschau. Oder Ihr Frisör hat dieses Märchen erzählt. Warum sollte ein Selbständiger beim Zuverdienst Vorteile gegenüber einem Arbeitnehmer haben? Der Arbeitnehmer kann auch nicht sagen, dass er - weil sein höchster Verdienst vor 8 Jahren 100.000 € war - als Rentner neben der vollen Rente auch 100.000 verdienen darf.
Michaam 06.11.2021 | 12:26
Ich habe aber irgendwo gelesen (weiß leider die Quelle nicht mehr) Das man bei einem bestehendem Gewerbe, von den letzten 10 Jahren Gewinn, den höchsten ohne Abzüge dazuverdienen darf, ohne Rentenkürzung.
Siehe hieram 06.11.2021 | 13:04
Micha schrieb

Ich habe aber irgendwo gelesen (weiß leider die Quelle nicht mehr)

Das man bei einem bestehendem Gewerbe, von den letzten 10 Jahren Gewinn, den höchsten ohne Abzüge dazuverdienen darf, ohne Rentenkürzung.

Hallo Micha, in gewisser Weise haben Sie da zumindest etwas halbrichtiges gelesen. Zusätzlich zu dieser Grenze von 6300,00 EUR, bis zu der gar nichts angerechnet wird, gibt es auch noch einen persönlichen 'Hinzuverdienstdeckel' und der ergibt sich aus dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn (das Nebengewerbe wird für die Berechnung hierfür nur mit berücksichtigt, wenn Sie dafür auch RV-Beiträge bezahlt hatten). Wie das mit dem Hinzuverdienst im Einzelnen berechnet wird, wird in dieser Broschüre besser erklärt, als ich es hier nun in eigene Worte fassen könnte :-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Hoffe das hilft weiter. Schönes Wochenende!
Michaam 06.11.2021 | 13:42
Dankeschön :-) für den Link Ich habe die Quelle gefunden. Es war nicht die Bäckerblume. Da wir in Deutschland leben, gibt es auch hier eine Ausnahme von der Ausnahme. Wenn der Hinzuverdienst inklusive Rente das höchste Einkommen in den letzen 15 Jahren übersteigt, wird dieser Betrag zu 100 Prozent angerechnet. Vielleicht fragst du dich jetzt, wie die Rentenversicherung nachweisen kann, was du in den letzten 15 Jahren verdient hast? Als Angestellter wurde dein Einkommen automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Dies diente auch als Grundlage für die Berechnung deiner monatlichen Rente. Warst du allerdings selbstständig oder hast selbstständig etwas dazuverdient, bleibt dir nichts anderes übrig, als den mühseligen Gang auf den Dachboden vorzunehmen und alle Gehaltsabrechnungen zusammen zu suchen.
Siehe hieram 06.11.2021 | 14:46
Micha schrieb

Dankeschön :-) für den Link

Ich habe die Quelle gefunden.

Es war nicht die Bäckerblume.

Da wir in Deutschland leben, gibt es auch hier eine Ausnahme von der Ausnahme. Wenn der Hinzuverdienst inklusive Rente das höchste Einkommen in den letzen 15 Jahren übersteigt, wird dieser Betrag zu 100 Prozent angerechnet. Vielleicht fragst du dich jetzt, wie die Rentenversicherung nachweisen kann, was du in den letzten 15 Jahren verdient hast? Als Angestellter wurde dein Einkommen automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Dies diente auch als Grundlage für die Berechnung deiner monatlichen Rente. Warst du allerdings selbstständig oder hast selbstständig etwas dazuverdient, bleibt dir nichts anderes übrig, als den mühseligen Gang auf den Dachboden vorzunehmen und alle Gehaltsabrechnungen zusammen zu suchen.

Da wäre es dann tatsächlich mal interessant, dass wir hier die Quelle auch erfahren. Denn für die Gehaltsabrechnungen braucht man nicht auf den Dachboden zu gehen, die sind in dem Höchstbetrag, der von der Rentenversicherung errechnet wird, bereits berücksichtigt. Und wer dann als (vorgezogener) Altersrentner in seinem Nebengewerbe so viel verdient, dass er diesen Höchstbetrag überschreitet, der kann auch warten, bis er die Regelaltersrente bekommt und auf die paar Kröten 'Rente mit Abschlag' bis dahin von vornherein verzichten.
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