Hallo Henry Pump,
ohne Kenntnis der Details in Ihrem Einzelfall bezüglich der EM-Rentenantragstellung bzw. Umwandlung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag können wir nicht einschätzen, ob Ihr Antrag nach altem Recht oder neuem Recht ab 01.7.2014 zu beurteilen sein wird.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.