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Experten-Antwort

Altes oder neues Recht

von Henry Pump08.09.2015 | 14:16
1099 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im Juni2013 einen Kurantrag gestellt. Aufgrund dieses Antrages hatte ich im April 2014 eine medizinische Reha, aus der heraus ich einen LTA Antrag gestellt und dem Grunde nach bewilligt bekommen habe. Nun kommt die Rentenversicherung 2015 zu der Erkenntnis, dass eine Maßnahme nicht mehr sinnvoll ist und mein Rehaantrag in einen Eu Rentenantrag umgewandelt wird. Ich sollte dazu zeitnah den formellen Rentenantrag stellen. Ich habe noch nie eine EU Rente bezogen. Gilt in meinem Fall die Berechnungsgrundlage nach altem Recht oder nach der Rechtssituation ab 1.7.2014 mit neuen Zurechnungszeiten und Günstigerprüfung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Henry Pump,

ohne Kenntnis der Details in Ihrem Einzelfall bezüglich der EM-Rentenantragstellung bzw. Umwandlung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag können wir nicht einschätzen, ob Ihr Antrag nach altem Recht oder neuem Recht ab 01.7.2014 zu beurteilen sein wird.

Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Emmaam 08.09.2015 | 14:22
Wenn der Reha-Antrag umgedeutet wird, ist die Antragstellung für die Erwerbsminderungsrente vor dem 01.07.2014 und damit gilt "altes" Recht!
7am 08.09.2015 | 14:31
Eine ziemlich gewagte Behauptung, wenn man weder im Detail den Leistungsfall noch den Umstand, ob Erwerbsminderung auf Dauer oder nur befristet eingeschätzt wird, kennt. Für die Anwendung des Rechts kommt es auf den Beginn der Rentenzahlung an: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… oder https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… (experte - ganz unten)
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