Hallo Neuantrag,
wenn Sie im Jahr 2018 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, kommt es für die Frage welches Recht anzuwenden ist auf den Beginn der Erwerbsminderungsrente an. Das zum Beginn der Rente dann maßgebende Recht ist zu berücksichtigen. Für die Frage bis zu welchem Zeitpunkt eine Zurechnungszeit berücksichtigt wird, gilt nach derzeitiger Rechtslage, dass in Abhängigkeit vom Rentenbeginn das Ende der Zurechnungszeit schrittweise verlängert wird. Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung ist bei dieser Frage unerheblich. Danach gilt bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 als Ende der Zurechnungszeit das 62. Lebensjahr und 3 Monate. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 sieht das derzeitige Recht als Ende das 62. Lebensjahr und 6 Monate vor.
Derzeit gibt es allerdings auch Überlegungen für eine weiteren wesentlichen Verlängerung der Zurechnungszeit bei Rentenbeginn ab 01.01.2019. Hierzu gibt es aber erst einen Gesetzentwurf, sodass derzeit keine Vorhersage getroffen werden kann, inwieweit tatsächlich dazu neue Regelungen getroffen werden.. Hier können Sie nachlesen, welche Überlegungen dazu bestehen:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-rv-leistungsverbesserungs-und-stabilisierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bei aktueller Antragstellung kann nicht mehr das Recht von 2016 oder 2017 gelten.
Das stimmt so nicht.
Ich habe auch meinen Antrag im Oktober 2014 gestellt.
Der Erwerbsminderungseintritt wurde aber auf März 2013 festgelegt (erster Arztbesuch vor Operation) und dann wurde meine EM Rente nur bis zum 60 Jahr hochgerechnet.
Also nichts von wegen neues Recht bis 62 Zurechnungszeit.
Bei mir waren es dann 6 Jahre Zurechnungszeit anstatt 8.
Sind halt ca 60€ weniger aber für manche User hier ist das voll in Ordnung.
Dann sind das nicht knapp 2 EP für die 2 Jahre Zurechnungszeit. Von den ca. 60 Euro gehen ja noch KV/PV noch ab. Bleiben ca. 53 Euro mehr Rente. Hochrechnung: Sie sind 50 Jahre alt und werden 80 Jahre alt, dann sind das 30 Jahre. Ohne Rentenwert Steigerung ( aktueller RW 32,00 Euro), dann wären das 360x53,00= 19.080,00 Bruttorente die Sie weniger haben. Noch viel schlimmer sind die 10,8% Abschläge. Das sind bei mir in den 30 Jahren gleich mal ca. 68.000 Euro Brutto. Aber Sie wissen doch, das Leben ist ungerecht.Bei aktueller Antragstellung kann nicht mehr das Recht von 2016 oder 2017 gelten.Das stimmt so nicht. Ich habe auch meinen Antrag im Oktober 2014 gestellt. Der Erwerbsminderungseintritt wurde aber auf März 2013 festgelegt (erster Arztbesuch vor Operation) und dann wurde meine EM Rente nur bis zum 60 Jahr hochgerechnet. Also nichts von wegen neues Recht bis 62 Zurechnungszeit. Bei mir waren es dann 6 Jahre Zurechnungszeit anstatt 8. Sind halt ca 60€ weniger aber für manche User hier ist das voll in Ordnung.
Das stimmt so nicht.
Ich habe auch meinen Antrag im Oktober 2014 gestellt.
Der Erwerbsminderungseintritt wurde aber auf März 2013 festgelegt (erster Arztbesuch vor Operation) und dann wurde meine EM Rente nur bis zum 60 Jahr hochgerechnet.
Also nichts von wegen neues Recht bis 62 Zurechnungszeit.
Bei mir waren es dann 6 Jahre Zurechnungszeit anstatt 8.
Sind halt ca 60€ weniger aber für manche User hier ist das voll in Ordnung.
Dann lag bei Ihnen der Rentenbeginn vor dem 01.07.2014. Erst bei Rentenbeginn ab diesem Datum wurde die ZZ auf 62 Jahre erhöht.Bei aktueller Antragstellung kann nicht mehr das Recht von 2016 oder 2017 gelten.Das stimmt so nicht. Ich habe auch meinen Antrag im Oktober 2014 gestellt. Der Erwerbsminderungseintritt wurde aber auf März 2013 festgelegt (erster Arztbesuch vor Operation) und dann wurde meine EM Rente nur bis zum 60 Jahr hochgerechnet. Also nichts von wegen neues Recht bis 62 Zurechnungszeit. Bei mir waren es dann 6 Jahre Zurechnungszeit anstatt 8. Sind halt ca 60€ weniger aber für manche User hier ist das voll in Ordnung.
Jetzt muss ich hier mal was fragen: Ich bekomme die unbefristete Teilrente seit 2011. Nun läuft gerade(2018) ein Rentenantrag auf volle EU Rente. Würde dem Antrag stattgegeben werden mit Beginn in 2018 greift da das "neue Rentenrecht" oder noch die Berechnung aus 2011? Danke für Eure Antwort.
Bin der Meinung dass ein ab April 2019 gestellter Antrag auf jeden Fall zu einem Rentenbeginn frühestens 01.01.2019 führen kann, sofern die volle EM bewilligt wird.
Bei Antragssstellung bis Ende März 2019 könnte der Rentenbeginn auch noch 2018 liegen, wenn der Arzt den Eintritt der vollen EM "doof legt".
Bei allem ist zudem offen ab wann das neue Gesetz gilt.
Und ob es sinnvoll ist dass heute ein Teilrentner spekuliert wann er ggfls. voll EM sein wird???????
Darf die AfA mich direkt auffordern einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen, wenn deren medizinischer Dienst mich für mindestens 6 Monate als nicht arbeitsfähig einschätzt oder kann ich zunächst nur zu einer Reha-Antragstellung aufgefordert werden?
Vielen Dank für kompetente Antworten.
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