Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Altes/neues Hinzuverdienstrecht Wechsel auch wenn es ungünstiger ist?

von Wissensdurst18.10.2019 | 14:37
114 Ansichten
1 Antworten
Hallo liebes Expertenteam, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in folgendem Fall weiterhelfen könnten: Es wird eine volle EM Rente nach alten Hinzuverdienstrecht gezahlt, da diese höher ist als die FlexiRente, denn die EP in den letzten 15 Jahren sind gering. Nun ist folgendes passiert... der AG, der bisher im Januar einen Bonus auszahlte, zahlt diesen plötzlich im Oktober, so dass es zur dreimaligen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze innerhalb eines Jahres kommt. Die DRV nimmt dies zum Anlass den Wechsel in das neue Hinzuverdienstrecht vorzunehmen, was eine Verschlechterung bedeutet, da nun 200 Euro weniger Rente gezahlt wird. Ist das rechtens oder hätte dann nur nach altem Recht die 2/3 Rente ausgezahlt werden dürfen? Im Vorfeld gab es keinen Hinweis darauf, dass sich ein drittes Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen derart negativ auswirkt. Viele GRüße W. Hildes

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2019 | 16:57

Hallo Wissensdurst,

bei Renten, die am 30.06.2017 als Teilrenten gezahlt wurden, gab es mit der Einführung des neuen Hinzuverdienstrechts einen so genannten Besitzschutz. Das alte Hinzuverdienstrecht findet in diesen Fällen weiterhin Anwendung, so lange es günstiger ist, als das neue Recht nach dem Flexirentengesetz. Dies war nach der Prüfung des Rentenversicherungsträgers bei Ihnen offenbar der Fall.

Mit dieser Regelung wird jedoch tatsächlich nur die am 30.06.2017 bezogenen Teilrente geschützt. Wenn die für diese günstigere Teilrente geltende Hinzuverdienstgrenze - wie bei Ihnen - zum dritten Mal im Kalenderjahr schädlich überschritten wird, fällt der Besitzschutz weg und das neue Hinzuverdienstrecht findet Anwendung.

Haben Sie am 30.06.2017 eine Rente in voller Höhe erhalten, fand die Besitzschutzregelung nur für Rentenbezugszeiten bis längstens zum 31.12.2017 Anwendung. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift sollten nur die am 30.06.2017 "teilweise zu leistenden Renten" geschützt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 313 Abs. 1 SGB VI.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026