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Experten-Antwort

Altfall: betriebliche Altersvorsorung als steuerliche nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzugeben?

von bug15005.01.2023 | 16:56
275 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mein verstorbener Vater war selbständiger Versicherungsvertreter und bezog von seinem Prinzipal seit seinem alterbedingtem Ausscheiden eine Rente statt des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs als Handelsvertreter. Steuerlich war diese als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Nunmehr bezieht meine Mutter daraus eine Witwenrente. Diese erhöht sich jährlich um 1%. Handelt es sich hierbei um mitteilungspflichtiges Erwerbseinkommen im Sinne von § 18a SGB IV? Es geht um einen Altfall im Sinne von § 114 SGB IV. Gehe ich recht in der Annahme, dass dadurch eine Schlechterstellung besteht, als wenn er damals eine Barabfindung genommen hätte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bug150,

wenn auch die Zahlungen an Ihre Mutter steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind, sind sie bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente zu beachten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mondkindam 09.01.2023 | 09:44
m.E. ist die Aussage des Experten nicht richtig. Es handelt sich ja nicht um eigenes Einkommen der Witwe sondern quasi um eine Witwenrente. Und die wird nicht auf die Witwenrente der gesetzl. Rentenversicherung angerechnet.
-am 10.01.2023 | 10:21
Die Rentenversicherung greift bezüglich der Höhe des auszuwertenden Arbeitseinkommens auf die Angaben im Steuerbescheid zurück. Wenn die "Ausgleichszahlungen" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgeführt sind, sind sie bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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