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am Rand der Existenz

von Hilflos19.11.2008 | 12:59
1281 Ansichten
4 Antworten
Ich arbeite seit mehreren Jahren freiberuflich als It-Trainer. Da ich bereits früher (Anfang der 80er Jahre) auf Honorarbasis unterrichtet habe und damals niemals von einer Rentenversicherungspflicht die Rede war, bin ich bei Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich als Freiberufler rv-pflichtig sein könnte, sondern schloss private Versicherungen ab. Erst nachdem in den letzten Jahren mein Einkommen mehr als dürftig war (tatsächlich gab es sogar Jahre mit negativem Gewinn), bin ich beim Surfen nach Auswegen auf die RV-Pflicht von Lehrern u. ä. gestossen. Ich suchte nach weiteren Infos und fand schliesslich auch dieses Forum. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich nun für mind. die letzten vier Jahre Beiträge nachentrichten. Prinzipiell stört mich das auch nicht, denn damit ist ja wohl eine Erhöhung meines Rentenanspruchs verbunden. Ich bin jedoch voll in Panik. Wie soll ich Nachzahlungen leisten, wo ich nicht einmal weiss, wovon ich in Zukunft leben soll? Aufstockendes Alg II erhalte ich aufgrund meiner privaten Versicherungen nicht und die Aussicht auf ausreichende Aufträge ist sehr schlecht. Die Suche nach einer Festanstellung hat bisher auch nichts ergeben. Nun meine Fragen: 1. Fallen Schulungen in Firmen überhaupt unter die RV-Pflicht ? 2. Sind neben den Nachzahlungen auch noch Strafen zu zahlen ? 3. Unter welchen Umständen muss für mehr als vier Jahre nachgezahlt werden ? 4. Ist es möglich, die nachträglichen Beitrage aufgrund des tatsächlichen Nettoeinkommens zu berechnen? 5. Wie verhält sich das mit der Geringfügigkeit bei der Berechnung von Nachzahlungen? 6. Muss ich meine privaten Versicherungen verkaufen, um die Nachzahlungen zu entrichten ? Wenn ja, kann ich dann mit dem Erlös auch höhere Nachzahlungen entrichten, um eine ausreichende Rente zu sichern ? Ich bitte um Hilfe. Ich weiss einfach nicht mehr weiter.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.11.2008 | 16:11

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Sie genauer informieren und notwendige Anträge mit Ihnen gemeinsam verfassen.

3 Antworten

Keith Moonam 19.11.2008 | 13:14
Frei nach Udo Lindenberg: Keine Panik! Schauen sie sich erst einmal die Steuerbescheide der letzten vier Jahre an und notieren sie sich die vom Finanzamt festgestellten Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit. Wenn sie tatsächlich nur geringfügige Einnahmen erzielt haben, fallen sie nicht unter die Versicherungspflicht. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit dem 01.04.2003 bei monatlich 400 EUR bzw. jährlich 4.800 EUR:
Knut Rassmussenam 19.11.2008 | 13:31
1. Ja - jede Wissensvermittlung 2. Nein 3. Ja, bei Vorsatz 4. Ja, sogeannnte einkommensgerechte Beiträge 5. bei Geringfügigkeit besteht keine Zahlungspflicht 6. Vermutlich nicht, sie geben ja an, dass der Gewinn eher greing war
Hilflosam 19.11.2008 | 13:42
Danke für die schnellen Antworten. 2004 lag mein Einkommen noch bei ca. 19000 Euro. 2005 und 2006 hatte ich einen Verlust von gut 1000 Euro. 2007 lag mein Einkommen aufgrund einer verspäteten Zahlung für einen Auftrag in 2006 bei 25000. Für 2008 wird wohl wieder ein Verlust herauskommen. Heisst das nun ich bin ein Jahr pflichtig, dann 2 Jahre nicht, dann aber wieder ein Jahr ? Gelten dann die beiden Verlustjahre bei der Zählung von 4 letzten Jahren mit oder wird weiter zurück gegriffen ?
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