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Experten-Antwort

Ambulante Alkohol Reha bei AlG1

von Backs19.01.2024 | 05:01
340 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, Ich mache aktuell eine Ambulante Alkohol Entwöhnung und beziehe ALG1. Jetzt arbeiten so frisch am Anfang der Therapie kann ich mir noch nicht vorstellen da die Rückfall Gefahr extrem hoch wäre. Kann man dem Arbeitsamt das mitteilen das sie einen verschonen vorerst oder bekommt man wenn man gefährdet ist den Therapie Verlauf zu gefährden Geld von der Rentenversicherung für die Ambulante Therapie Zeit? Vielen Dank schonmal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2024 | 10:48

Hallo Backs,

 

in diesem Forum können wir keine Aussagen zum Recht der Arbeitsverwaltung machen. Insofern können wir nicht einschätzen, wie von dort aus auf Ihr Anliegen reagiert wird.

 

Übergangsgeld durch die Rentenversicherung kann nur gewährt werden, wenn diese auch die ambulante Reha finanziert. Weitere Voraussetzung ist, dass die die Leistung einen Wochenumfang von 15 Stunden oder mehr hat. Soweit hier bekannt ist dies bei einer rein ambulanten (nicht ganztägig ambulanten) Reha nicht der Fall. Somit besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.

 

Wenn Sie sich noch nicht gefestigt genug für eine rein ambulante Rehabilitation fühlen, sollten Sie dies mit dem Bezugstherapeuten besprechen. Ggf. ist eine Umstellung der Therapieform auf ganztägig ambulant möglich (nach Zustimmung des Kostenträgers der Reha). Hier könnte dann ggf. auch ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Eine Umstellung auf eine stationäre Therapie mit Adaption erscheint hier eher nicht möglich. Die Bewilligung einer rein ambulanten Therapie spricht dagegen, dass eine stationäre Therapie erforderlich. Dies gilt umso mehr für eine sich daran anschließende Adaptionsmaßnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rentenschmiedam 19.01.2024 | 06:06
Hallo, Sie sollten sich mit Ihrer Frage an die Agentur für Arbeit wenden oder den Träger Ihrer Maßnahme. Ich entnehme Ihrem Post dass dies wohl nicht die Deutsche Rentenversicherung ist, sonst wären Sie wohl entsprechend informiert worden. Mit besten Grüßen
asdfam 19.01.2024 | 07:07
Nach Ihrer Schilderung machen Sie die ambulante Reha ja nicht ganztägig sondern "berufsbegleitend". Damit besteht einfach kein Anspruch auf Übergangsgeld. Deswegen zahlt ja auch noch die Agentur. Sie können ja mal Ihren Sachbearbeiter bei der Agentur auf das Problem ansprechen. Falls er auf Bewerbungen besteht, heißt das ja noch lange nicht, dass Sie sofort ein Arbeitgeber einstellt.
Fliederam 19.01.2024 | 08:40
Natürlich ist das eher eine Frage für die Arbeitsagentur. Fraglich ist, ob sie derzeit arbeits- und vermittlungsfähig sind. Das wäre dann eher mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu besprechen. Auch würde sich anbieten, mit Ihren Ansprechpersonen der ambulanten Reha über Ihre Sorgen zu sprechen. Wäre eine Änderung der Therapieform in ganztägig ambulant oder stationär evt. mit anschließender Adaption vielleicht besser? Gehen Sie offen damit um und versuchen Sie gemeinsam mit den TherapeutInnen eine Lösung zu finden.
kurz und knappam 19.01.2024 | 08:50
Auch in der ambulanten Therapieeinrichtung gibt es einen 'Sozialdienst' (oder auch 'Casemanagement' genannt). Dort können Sie anhand Ihrer persönlichen Umstände sich beraten lassen, welche finanziellen Unterstützungen Sie während einer ggfs. auf Sie zu kommende Langzeittherapie beantragen können. Und darüber hinaus besprechen Sie vor allem mit Ihren Ärzten und Therapeuten, ob und wann ein weiterarbeiten sinnvoll erscheint. Hier im Forum kann dies nicht beurteilt werden. Und die Ansprüche bei der Agentur für Arbeit bzw. ein 'Schonprogramm' für Sie persönlich müssten Sie direkt dort klären. Ggfs. kann Ihnen dabei der 'Sozialdienst' auch unterstützend zur Seite stehen.
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